Early Morning Break: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Begriffsklärung und Tipps
Das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das gilt auch für digitale Angebote: Webseiten und Apps müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Im Webcast klären wir, was sich konkret hinter diesen Begriffen und Anforderungen verbirgt.
Das interessiert Sie? Dann seien Sie dabei: am 26. Februar von 9:00 bis 9:30 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Ihre Ansprechpartner für fachliche Fragen
Adrian Berger, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
T 069 9587 6297, adrianberger@kpmg.com
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T 030 2068 3160, laurawegener@kpmg.com
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Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass bei einer Einwahl per Telefon Gebühren entstehen können.
Veranstalter
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Event Management
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