Der kirchliche Auftrag besteht aus dem bekannten Dreiklang von der Verkündigung des Glaubens, der Seelsorge und der Feier des Glaubens in vielfältigen Formen des Gottesdienstes. Wie bei allen Organisationen lösen diese Kernaktivitäten einen Verwaltungsaufwand aus.
Mehr Verwaltung bedeutet weniger Zeit für die Kernarbeit
Ein ansteigender Verwaltungsaufwand geht jedoch zu Lasten der Kernaktivitäten und schränkt diese in Umfang und Wirkung immer stärker ein. Der wesentlichen und sinnstiftenden Erfüllung des kirchlichen Auftrags kann dadurch immer weniger Raum gegeben werden. Das zeigt, wie notwendig Veränderungen sind, um sich wieder auf die Erfüllung des kirchlichen Auftrags konzentrieren zu können. Neben der Umstrukturierung der pastoralen Räume ist dabei die Neugestaltung der Verwaltungsorganisation für einen ganzheitlichen Lösungsansatz von zentraler Bedeutung. Die Seelsorge steht für Vielseitigkeit, Differenzierung, Lebensraumorientierung und Individualität. Verwaltungsstrukturen dagegen sind von Ordnung, Harmonisierung, Sparsamkeit und Standardisierung geprägt.
So lassen sich Freiräume für den kirchlichen Auftrag schaffen
Mit den nachfolgenden fünf Grundsätzen einer guten kirchlichen Verwaltung werden eine nachhaltige und wirkungsvolle Veränderung unterstützt und Freiräume für den kirchlichen Auftrag geschaffen:
1. Grundverständnis
Verwaltung ist als Unterstützungsfunktion zu verstehen, die den reibungslosen Organisationsablauf gewährt. Sie dient mittelbar der Ausführung des kirchlichen Auftrags und ist laufend auf ihren Nutzen zu überprüfen.
2. Organisation und Prozesse
Die Verwaltungsorganisation definiert sich aus den Verwaltungsprozessen und der Aufbauorganisation. Harmonisierte und standardisierte Prozesse vereinfachen die Verwaltung und unterstützen eine gegenseitige Vertretung. Automatisierte Prozesse und Digitalisierung bedingen sich gegenseitig. In den Prozessen liegt das größte Potenzial zur nachhaltigen Mittelverwendung. Die Zuordnung der Verantwortung für einzelne Prozessschritte ist anschließend die Grundlage für die Festlegung der Aufbauorganisation.
3. Funktionen
Die Verwaltung umfasst alle Prozesse, die für die Unterstützung des kirchlichen Auftrags notwendig sind. Dazu zählen Prozesse aus den Unterstützungsfunktionen Finanzen einschließlich Controlling, Kirchensteuern, Zuschüsse, Spenden, Wertpapiere, Steuern sowie Personal, IT, Einkauf und Immobilien.
4. Geltungsbereich
Die Betrachtung der Veränderung sollte bei der zentralen Verwaltungsstelle (Bistum oder Landeskirche) anfangen und daran anschließend alle Rechtsträger des kirchlichen Verwaltungsgebiets wie beispielsweise Pfarrgemeinden und kirchliche Vereine einbeziehen.
5. Spezialisierung
Gleiche Verwaltungstätigkeiten an unterschiedlichen Verwaltungsstellen können oft gebündelt werden. Die Bündelung an einer Stelle ermöglicht eine hohe Qualität des Verwaltungshandelns und fördert eine Spezialisierung der Mitarbeitenden. Diese Spezialisierung wird wiederum durch eine gezielte Aus- und Fortbildung unterstützt.
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Reiner Klinz
Director, Consulting, Öffentlicher Sektor
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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