Im Eigentum der Bistümer, Landeskirchen und Kirchengemeinden befindet sich eine Vielzahl an Gebäuden. Der überwiegende Teil der Gebäude dient unmittelbar kirchlichen, karitativen oder pastoralen Zwecken und muss fortlaufend verwaltet, instand gehalten oder modernisiert werden.
Vor dem Hintergrund der Demografie und der seit Jahren rückläufigen Entwicklung der Zahl der Kirchenmitglieder werden zukünftig Rückgänge der verfügbaren Finanzmittel zu erwarten sein. Auch der Rückgang der Priester und Pfarrer führt zu einer notwendigen Neuausrichtung der pastoralen Strukturen.
Diese Neuausrichtung der pastoralen Strukturen bedingt zwangsläufig eine Veränderung der Anforderungen an die Lage, die Größe, den Zuschnitt und die Ausstattung der benötigten Gebäude. Diese Anpassung des Gebäudebestands muss vor allem auch eine Optimierung der Raumqualitäten und Raumstrukturen, eine Reduzierung der Flächen, der Unterhaltungs- sowie Betriebskosten und eine Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten (flexible Nutzung, Mehrfachnutzung) zum Ziel haben.
Vor diesem Hintergrund sollte die hohe strategische Bedeutung der Planung und Durchführung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen betrachtet werden. Ausgangspunkt hierfür bilden die zu entwickelnden Bau- und Gebäudestrategien, in welchen grundsätzliche strategische Vorgaben, Zielsetzungen und Vorgehensweisen hinsichtlich des Gebäudebestandes dokumentiert werden. Zur Gewährleistung der notwendigen Transparenz ist einerseits der Gebäudebestand aufzunehmen und hinsichtlich seiner Bausubstanz und Instandhaltungsbedarfe zu analysieren (sogenannter „Bestand“) und andererseits die pastoralen, karitativen, kirchlichen Notwendigkeiten aufzunehmen (sogenannter „Bedarf“), um daraus eine aufeinander abgestimmte Bau- und Gebäudestrategie abzuleiten.
Zur Prüfung und Bewertung von Bauanträgen sind diese unter Berücksichtigung der Bau- und Gebäudestrategie in einem standardisierten Bewertungsbogen zu klassifizieren. Der Bewertungsbogen gewährleistet eine einheitliche und strukturierte Vorgehensweise und dokumentiert nachvollziehbar für alle Beteiligten die getroffene Entscheidung.
Zur Gewährleistung einer zielgerichteten Mittelverwendung sind zur Beurteilung von einzelnen Bau- und Instandhaltungsprojekten neben pastoralen insbesondere bau- und kunstfachliche, wirtschaftliche und nutzungsspezifische Aspekte zu berücksichtigen.
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Director, Consulting, Öffentlicher Sektor
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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