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      Die rentenrechtlichen Regelungen verändern sich ständig und Unternehmen sowie ihre Mitarbeitenden müssen immer auf dem neuesten Stand bleiben. Themen wie die Erhöhung des Renteneintrittsalters, die Anpassung der Rentenberechnung und die Sicherstellung der Altersvorsorge sind nur einige der Aspekte, die intensiv diskutiert werden. Darüber hinaus spielen auch flexible Übergänge in den Ruhestand und private Vorsorgemöglichkeiten eine immer größere Rolle.

      Das sollten Sie besonders berücksichtigen

      1. Gesetzliche Rentenreformen: Änderungen im Rentenrecht, wie die Anhebung des Renteneintrittsalters oder die Anpassung der Rentenformel, können erhebliche Auswirkungen auf die Rentenplanung haben.
      2. Betriebliche Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge bietet eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
      3. Private Vorsorgemöglichkeiten: Neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge spielen auch private Vorsorgemodelle eine wichtige Rolle.
      4. Flexibler Übergang in den Ruhestand: Viele Mitarbeitende wünschen sich einen flexiblen Übergang in den Ruhestand, etwa durch Teilzeitarbeit oder Altersteilzeitmodelle.
      5. Steuerliche Aspekte: Die Besteuerung von Renten und Altersvorsorgeprodukten ist ein komplexes Thema, das sorgfältige Planung erfordert.
      6. Gesundheitsvorsorge im Alter: Eine umfassende Rentenberatung sollte auch die Gesundheitsvorsorge (Krankenversicherung) im Alter berücksichtigen.
      7. Internationale Rentenansprüche: Für Mitarbeitende, die im Ausland gearbeitet haben, können internationale Rentenansprüche relevant sein. 

      Unser Leistungsangebot

      Das sind die Vorteile einer transparenten Rentenberatung   

      • Mitarbeitergewinnung

        Eine klare und transparente Rentenberatung signalisiert potenziellen neuen Mitarbeitenden, dass das Unternehmen sich aktiv um die langfristige finanzielle Sicherheit seiner Belegschaft bemüht. Dies kann ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers sein.

      • Mitarbeiterbindung

        Eine transparente Altersvorsorge und klare Informationen zum Übergang in den Ruhestand fördern die Motivation der Mitarbeitenden und stärken das Vertrauen zwischen ihnen und dem Arbeitgeber.

      • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

        Durch individuell zugeschnittene Rentenberatung können Unternehmen flexiblere Übergänge für ältere Mitarbeitende schaffen, beispielsweise durch stufenweise reduzierte Arbeitszeiten oder individuelle Arbeitszeitvereinbarungen, und so eine ausgewogene Altersstruktur erreichen.

      • Langfristige Personalplanung

        Das Unternehmen kann den Personalbedarf effizient und frühzeitig planen.

      So unterstützen wir Sie

      Unsere Rentenberater:innen helfen Ihnen gerne, die Rentenplanung bestmöglich zu gestalten. Dabei werden sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die individuellen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt, um passgenaue Lösungen zu finden.

      Unsere Leistungen im Detail:

      • Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeiterfüllung) für alle Rentenarten
      • Berechnung von Ausgleichszahlungen zur Vermeidung von Rentenabschlägen
      • Bewertung von im Ausland zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und Unterstützung bei der Beschaffung entsprechender Nachweise
      • Hochrechnung (Prognose) der Rentenansprüche zu verschiedenen möglichen Zeitpunkten des Renteneintritts, basierend auf den aktuellen und zukünftigen rentenrechtlichen Zeiten
      • Berechnung der Rentenansprüche
      • Durchführung von Rentenvergleichsberechnungen – das heißt, die Analyse von (potenziellen) Rentenansprüchen sowohl in Deutschland als auch im Ausland – zur Identifizierung möglicher Versorgungslücken bei einem Wechsel des Rentenversicherungssystems
      • Bestimmung des bestmöglichen Renteneintrittszeitpunkts unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschlagsregelungen und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
      • Unterstützung bei der Durchsetzung von Rentenansprüchen  
      • Klärung des Rentenversicherungskontos im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens
      • Beantragung von freiwilligen Rentenversicherungsverhältnissen, zum Aufbau von Rentenansprüchen und sogenannten Wartezeiten
      • Beantragung sämtlicher Rentenarten (beispielsweise Regelaltersrente, Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte, Erwerbsminderungsrente)

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