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      Die EU verkürzt den Abwicklungszyklus für Wertpapiertransaktionen bis Oktober 2027 auf T+1. Käufe und Verkäufe müssen künftig bereits einen Geschäftstag nach Handelsschluss abgewickelt werden. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert die Umstellung gemeinsam mit EZB und EU-Kommission über eine neue Governance-Struktur und ein T+1-Industriekomitee.

      Regulatorische Anforderungen und ESMA-Regulierungsstandards

      Die ESMA hat die neuen RTS veröffentlicht, die schrittweise ab 2026 greifen und den Übergang zu T+1 bis 2027 unterstützen. Die überarbeiteten technischen Regulierungsstandards (RTS) der ESMA verlangen, dass Allokationen und Abwicklungsinstruktionen noch am Handelstag erfolgen – in maschinenlesbaren, standardisierten Formaten. Zentralverwahrer (CSD) müssen Funktionen wie Hold & Release und Auto-Partial Settlement verpflichtend anbieten. Zudem werden Regeln für die Überwachung und das Reporting von Settlement-Fails verschärft. Diese Anforderungen spiegeln nur einen Teil der umfangreichen RTS wider.

      Auswirkungen auf Marktteilnehmer

      Betroffen sind Banken, Wertpapierfirmen, Asset Manager und Verwahrstellen. Aber auch Datenlieferanten oder IT-Dienstleister spüren die Auswirkungen. Sie müssen ihre Post-Trade-Prozesse stärker automatisieren und standardisieren. Ziel ist es, Risiken zu reduzieren, Kapital schneller freizusetzen und die EU-Kapitalmärkte international wettbewerbsfähiger zu machen. Aktuell bleiben bestimmte Transaktionen wie Securities Financing Transactions (SFTs) und das Anteilscheingeschäft noch ausgenommen.

      Die größten Hürden bei der T+1-Umstellung

      Der verkürzte Zeitrahmen erhöht den Druck auf Abstimmung, Allokation und Instruktionen.
      Grenzüberschreitende Geschäfte bergen zusätzliche Risiken durch Zeitverschiebungen und heterogene IT-Schnittstellen.

      Auch das Liquiditäts- und Sicherheitenmanagement wird komplexer, da T+1 das Zeitfenster für das Bereitstellen von liquiden Mitteln und Sicherheiten (Collateral) reduziert.

      Unser Projektvorgehen für Ihre T+1-Migration

      Wir begleiten den Wechsel zu T+1 mit einem klar strukturierten Ansatz:

      • Status-Quo-Analyse: Ermittlung betroffener Instrumente, Plattformen und Prozesse.
      • Zielbild-Erstellung (Target Operating Model): Entwicklung mehrerer Varianten mit klaren Implikationen.
      • Machbarkeitsanalyse: Bewertung der Umsetzbarkeit und Priorisierung nach Aufwand, Risiko und Business-Impact.
      • Umsetzungsplanung und Rollout: Schritt-für-Schritt-Planung inklusive Tests und Go-Live-Kriterien.

      Dafür nutzen wir Tools wie unseren KI-basierten Settlemate, um Optimierungspotenziale schnell zu identifizieren.

      Ihr Mehrwert mit KPMG

      Wir bieten nicht nur Fachwissen zu den EU- und ESMA-Regulierungsstandards zum T+1 Settlement, sondern auch praxisnahe Lösungen. Gemeinsam entwickeln wir einen Ansatz, der Risiken reduziert, Synergien nutzt und langfristig Bestand hat.  Wir unterstützen Sie dabei, Ihr T+1-Programm sicher, effizient und regulatorisch konform umzusetzen.

      Ihre Ansprechperson