Keyfacts
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Die aktuelle EU-Taxonomie steht in der Kritik, die Transformationsbemühungen der Unternehmen nur ungenügend zu würdigen.
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Änderungsvorschläge sehen die Einführung eines Ampelsystems vor.
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Wirtschaftsaktivitäten werden in schädlich (Rot), transformatorisch (Gelb) und nachhaltig (Grün) eingestuft.
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Darin liegt die Gefahr eines Pranger-Effekts, aber auch die Chance einer verbesserten Kapitalbereitstellung für transformierende Unternehmen.
Autor:in Jürgen Buchelt und Jakob Bauereis
Die EU-Taxonomie (EU-Verordnung 2020/852) betrifft aktuell weniger als fünf Prozent der finanzierten Wirtschaftstätigkeiten. Der europäische Gesetzgeber hat sich in der Erweiterung der Taxonomie das ambitionierte Ziel gesteckt, die gesamte EU-Wirtschaft einzubeziehen.
Von 0 oder 1 zur Ampel
Zu den vielen Kritikpunkten an der aktuell geltenden Taxonomie zählen folgende:
- Die Liste der Taxonomie-fähigen („eligible“), also potenziell nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, schließt zahlreiche Unternehmen von vornherein aus, deren Leistungen und Produkte einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten könnten. Zum Beispiel können die Hersteller von ökologischen Baustoffen ihre Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben nicht deklarieren. Unternehmen mit einem geringen Anteil Taxonomie-fähiger Aktivitäten fürchten zu Unrecht vom Kapitalmarkt ausgeschlossen zu werden.
- Die Taxonomie kennt bei der Qualifizierung als Taxonomie-konform („aligned“) bisher nur schwarz oder weiß. Aktivitäten können zwar anteilig qualifiziert werden, sie müssen aber immer alle Anforderungen an den wesentlichen positiven Beitrag, Do-No-Significant-Harm und soziale Mindeststandards erfüllen. Diese doppelte Und-Verknüpfung reduziert die „Ausbeute“ Taxonomie-konformer Aktivitäten weiter. Eine differenzierte Offenlegung, welche Kriterien (noch) nicht erfüllt sind, unterbleibt.
Die Änderungsvorschläge zum Klassifizierungsschema sollen nun ermöglichen, dass sämtliche Wirtschaftsaktivitäten nach deren Umwelteinfluss eingeteilt werden. Dazu sollen die Wirtschaftstätigkeiten nunmehr in einem Ampelsystem kategorisiert werden, das neben umweltschädlichen (rot) und umweltschonenden Aktivitäten (grün) eine zusätzlich transformierende Kategorie (gelb) enthält. Die sogenannte „Amber Performance“ umfasst Aktivitäten, die einerseits keinen signifikanten Schaden anrichten, aber ebenso keinen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten.
Durch das Ampelsystem erhoffen sich die EU-Berater, dass die Transitionsprozesse von Unternehmen besser aufgezeigt und gezielt gefördert werden können. Der Vorschlag adressiert also beide Kritikpunkte.
Wird alles noch komplexer?
Die aus diesen Anpassungen resultierenden Herausforderungen für Unternehmen werden jedoch jetzt schon branchenübergreifend diskutiert und auch kritisch hinterfragt.
Erstens führen die Komplexität und teilweise Unbestimmtheit der bestehenden technischen Kriterien und neuen Rechtsbegriffe heute schon zu Verzögerungen und hohen Umsetzungsaufwänden bei der Einführung des Taxonomie-Reportings. Die Einführung einer zusätzlicher Gliederungsebenen zu einem noch nicht vollumfänglich etablierten Regelwerk wird die Komplexität weiter erhöhen.
Zweitens gibt es Bedenken, ob der erhöhte Meldeaufwand verhältnismäßig gemessen an den vermuteten Vorteilen ist. Weil die praktische Erfahrungen mit der heutigen Fassung der Taxonomie und ihren Auswirkungen größtenteils noch fehlen, kann eine vorschnelle Änderung auch zu Verunsicherung führen, insbesondere bei den Unternehmen, die in den kommenden Jahren erstmals verpflichtet sind, ein Nachhaltigkeitsreporting mit Taxonomie-Bezügen zu veröffentlichen (im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).
Offenlegung schädlicher Aktivitäten kann die Lenkungswirkung der Taxonomie auf die Kapitalströme enorm steigern
Zusätzlich kann durch die erweiterte Klassifizierung die Gefahr entstehen, dass einzelne Wirtschaftsakteure mit hoher Umweltbelastung vom europäischen Kapitalmarkt abgeschnitten werden, da sie für europäische Geldgeber als Finanzierungs- bzw. Anlagemöglichkeit uninteressant werden. Denn die Wirkung einer roten Ampel als Pranger ist ungleich stärker als die heutige eher neutrale Formel „0% Taxonomie-fähiger bzw. -konformer“ Wirtschaftsaktivitäten. Während heute Taxonomie-Konformität als Positivmerkmal erscheint, würde zukünftig auch ein starkes Negativsignal gesendet, dass mit Sicherheit für die Formulierung von Ausschlusskriterien seitens Banken und Investoren genutzt würde.
Die Gefahr für Unternehmen, trotz einer Transition von umweltschädlich eingestuften Wirtschaftsaktivitäten hin zu „grünen“ Tätigkeiten an den Pranger gestellt zu werden, wird derzeit intensiv diskutiert. Denn ausbleibende Investitionen in die großen Umweltsünder (damit auch in deren Transition) würden kontraproduktiv zu den eigentlich Transitions- und Umweltzielen wirken. Unternehmen ohne EU-Kapitalzugang könnten ihre umweltschädlichen Aktivitäten unverändert fortführen oder sich anderweitig finanzieren.
Gleichwohl könnte der Sogeffekt einer Ampel-Taxonomie, sich mindestens in die gelbe Kategorie einzuordnen, beträchtliche Dynamik erzeugen bei den aktiven Transitionsbemühungen der Unternehmen und damit einhergehend bei der Erreichung der Umweltziele. Dies bedingt, dass Unternehmen und Kapitalmärkte genügend Zeit haben, sich auf die Änderung einzustellen.
Die wesentliche Herausforderung in der Umsetzung der erweiterten Taxonomie wird darin liegen, die Umsetzungsaufwände zu begrenzen, die gesteigerte Förderwirkung für nachhaltige Aktivitäten in die richtige Richtung zu kanalisieren (d. h. technische Kriterien ohne Zielkonflikte wie zum Beispiel CO2-Emissionen im gesamten Lebenszyklus statt Energieeffizienz nur in der Betriebsphase) und die Prangerwirkung bei schädlichen Aktivitäten in einer Übergangszeit effektiv zu verringern, sodass den Unternehmenslenker:innen Zeit für Anpassungen bleibt. Für Unternehmen gilt es natürlich, sich frühzeitig mit den sich anbahnenden Änderungen auseinanderzusetzen, um bestmögliche Handlungsfähigkeit mit der EU-Regulatorik sicherstellen zu können.