• Michael Salcher, Partner |
  • Dr. Steffen Wagner, Partner |
  • Marc Stauder, Partner |

Keyfacts

  • Bis 2030 soll unter anderem die Anzahl an Hochgeschwindigkeitszügen in der EU verdoppelt werden, um die Attraktivität des Bahnfahrens zu steigern.

  • Der Schienenverkehr soll weiter elektrifiziert werden.

  • Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz schlägt sich auch in Gesetzgebung und Regulatorik nieder.

2019 hat die Europäische Kommission den European Green Deal mit dem Ziel veröffentlicht, die Gesellschaft und Wirtschaft in der EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Im Jahr 2020 wurde die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorgestellt. Sie sieht zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen im Vergleich zu 2015 bis 2030 insbesondere den Ausbau des Schienengüterverkehrs um 50 Prozent vor sowie eine Verdopplung der Hochgeschwindigkeitszüge. Besonders im Inlandsverkehr sollen Schiene und Binnengewässer für einen wesentlichen Teil der Inlandsfracht genutzt werden, die aktuell über die Straße transportiert wird. Eine Verschiebung von Fortbewegung und Transport hin zur Schiene kann aber nur gelingen, wenn der Bahnverkehr sowohl für Passagiere als auch für den Transport von Gütern attraktiver gestaltet wird. Die Europäische Union setzt sich dabei insbesondere für die Stärkung und Verbesserung der Konnektivität des Schienennetzes zwischen Häfen und Flughäfen in den EU-Mitgliedstaaten ein. 

Im Folgenden Beitrag befassen wir uns mit den Zielen und dem Umsetzungsstand in Bezug auf Nachhaltigkeit im Schienenverkehr in Europa sowie der aktuellen Gesetzgebung und Regulatorik zur Nachhaltigkeit:

Schienenverkehr in Europa: Ziele und Umsetzungsstand

Die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität der Europäischen Kommission sieht vor, den Schienenverkehr weiter zu elektrifizieren, um Emissionen zu reduzieren. Wo eine Elektrifizierung nicht möglich ist, sollen Wasserstoffkraftstoffe verwendet werden. Laut einer Studie der Europäischen Kommission und UIC lag der Elektrifizierungsgrad im Schienennetz im EU-27-Durchschnitt bei 56 Prozent. Vorreiter beim elektrifizierten Schienenverkehr in Europa ist die Schweiz mit einem Elektrifizierungsgrad des Schienennetzes von 100 Prozent, gefolgt von Luxemburg mit 91 Prozent. Auch Montenegro, Belgien, die Niederlande und Schweden weisen einen hohen Elektrifizierungsgrad der Schiene auf. 

Auch der Einsatz regenerativer Energien schreitet voran: „Dutch trains ride the wind“ titulierte im Frühjahr 2017 die Yale Climate Connections: Der größte Bahnbetreiber der Niederlande gewinnt seit 2017 seinen Strom für Personenzüge mit Elektroantrieb zu 100 Prozent aus Windenergie. Die Züge dieses Anbieters machen 90 Prozent des Bahnverkehrs in den Niederlanden aus. Und im Jahr 2019 berichtete The Independent über die weltweit erste Eisenbahnlinie in Großbritannien, die ihren Strom ausschließlich durch Solarenergie gewinnt. Der größte deutsche Bahnbetreiber hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2038 den gesamten Bahnstrom auf Ökostrom umzustellen. Bis 2040 möchte das gesamte Unternehmen klimaneutral werden. Bereits seit 2018 fahren in Deutschland alle ICE, IC und EC-Züge mit Ökostrom. 

Um mehr Menschen für den Schienenverkehr zu mobilisieren, soll dieser durch verschiedene Maßnahmen attraktiver gestaltet werden. Dazu setzt sich die Europäische Union unter anderem für eine Verdopplung der Hochgeschwindigkeitszüge bis 2030 ein. Durch die Eröffnung einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Barcelona und Madrid ist die Zugnutzung von 15 Prozent im Jahr 2008 auf 62 Prozent im Jahr 2016 im Vergleich zum Flugverkehr auf dieser Strecke gestiegen. Geplant sind außerdem verbesserte europäische Verbindungen mit geringem Buchungsaufwand. Zusätzlich soll vermehrt auf Kundenbedürfnisse eingegangen und die Qualität der Dienstleistungen verbessert werden. 

Gesetzgebung und Regulatorik zur Nachhaltigkeit

Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz schlägt sich auch in Gesetzgebung und Regulatorik nieder:

Die Berichterstattung über den aktuellen Stand sowie die erreichten Fortschritte bei Nachhaltigkeitsinitiativen wird in Zukunft einen viel größeren Raum einnehmen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird ab dem Geschäftsjahr 2024 einen Großteil der deutschen Unternehmen betreffen  - insbesondere wird der Mittelstand in die Anforderungen einbezogen. Die CSRD gilt künftig für Unternehmen, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte und/oder einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro und/oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro. Damit wird die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland auf rund 15.000 steigen, europaweit auf geschätzt 50.000. Ziel der EU ist es, mittels der CSRD Einheitlichkeit und Transparenz zu schaffen, damit gezielt in Bereiche investiert werden kann, in denen nachhaltige, ressourcenschonende, sozial korrekte und nachvollziehbare Geschäftspraktiken herrschen und entsprechend über Fortschritte und Maßnahmen berichtet werden kann. 

Durch das im Jahr 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind deutsche Unternehmen darüber hinaus unter anderem angehalten, ihre Lieferketten transparenter zu gestalten, um die Nachhaltigkeit der gesamten Lieferkette nachverfolgen zu können.