Keyfacts
-
Die Gesetzesänderungen werden Folgen für Investoren und Körperschaften haben. Es werden erhebliche Erhöhungen der Steuereinnahmen erwartet.
-
Im Gesetz ist unter anderem eine sogenannte Alternative Minimum Tax vorgesehen. Sie sieht eine Mindestbesteuerung großer Kapitalgesellschaften vor.
-
Auch eine Steuer auf Aktienrückkäufe ist Teil des Pakets, mit dem der US-Gesetzgeber gegen die hohe Inflation vorgehen will.
Das US-Repräsentantenhaus hat vor wenigen Tagen einem Gesetzesentwurf mit signifikanten Steuerrechtsreformen des Reconciliation-Verfahrens (H.R. 5376) zugestimmt. Der Entwurf wurde am 7. August vom Senat erlassen und am 16. August von Präsident Joe Biden unterschrieben.
Der „Inflation Reduction Act“ sieht unter anderem milliardenschwere Steueranreize für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen vor. Außerdem gibt es eine Mindeststeuer von 15 Prozent für Konzerne, die mehr als eine Milliarde Dollar Gewinn erwirtschaften. Ein Überblick über die steuerlichen Auswirkungen:
Weniger Einnahmepotenziale als beim „Build Back Better Act“
Das Gesetz ist deutlich weniger umfangreich und beinhaltet weitaus weniger Steuereinnahmenpotenziale als das im November 2021 vom Repräsentantenhaus erlassene Gesetz unter dem Namen „Build Back Better Act“ („House BBBA“). Erhebliche Erhöhungen der Steuereinnahmen werden unter anderem erwartet durch
- eine sogenannte Alternative Minimum Tax (AMT), das heißt eine Mindestbesteuerung bestimmter großer Kapitalgesellschaften (anwendbar auf nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Steuerjahre) und
- eine Steuer auf Aktienrückkäufe (anwendbar auf Aktienrückkäufe nach dem 31. Dezember 2022).
Besonders erwähnenswert ist, dass die finale Gesetzgebung auf eine Regelung bezüglich der Zinsbehandlung von Personengesellschaften verzichtet, die in Verbindung mit der Erfüllung von Dienstleistungen stehen („Carried Interest“).
Viele klimabezogene Regeln jedoch keine internationale Steuerreform
Des Weiteren enthält das Gesetz ein großes Paket an energie- und klimabezogenen Regelungen sowie Bestimmungen zur Gesundheitsvorsorge und zur Erhöhung der Förderung des Internal Revenue Services (IRS) von etwa 79,6 Milliarden US-Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das Congressional Budget Office (CBO) hat darauf hingewiesen, dass dem Anstieg der IRS-Förderung für Steuervollstreckungshandlungen in einem Zehn-Jahres-Zeitraum zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 203,7 Milliarden US-Dollar gegenüberstehen.
Bemerkenswerterweise ist die erhebliche Anzahl an internationalen Steuerrechtsreformen, die das „House BBBA“ vorgesehen hatte, im „Inflation Reduction Act“ nicht enthalten. Der Gesetzesentwurf des Repräsentantenhauses hätte GILTI, BEAT, Zinsschranken sowie eine Anzahl anderer internationaler Regelungen in bedeutender Weise modifiziert. Viele dieser Änderungen hätten das US-Steuerrechtsystem enger am laufenden BEPS-2.0-Projekt ausgerichtet. Indem diese Änderungen nicht miteinbezogen werden, ist nicht ersichtlich, wo das Gesetz das US-System in Bezug auf die außerhalb der USA betrachteten Änderungen positioniert (insbesondere mit Betracht auf Pillar Two). Außerdem sind im Gegensatz zum BBBA keine Änderungen bezüglich der Grenze für Bundesstaaten- und Kommunalsteuerabzug enthalten (SALT). Zudem ist auch keine Änderung in der Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben (R&E) gemäß Section 174 erfolgt.
Alternative Minimum Tax (Mindeststeuer) für Körperschaften
Das Gesetz führt eine Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften (Corporate AMT) von 15 Prozent auf den berichtigten Jahresabschluss (AFSI) bestimmter großer Körperschaften für die Steuerjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2022 ein. Hiermit sind grundsätzlich Körperschaften eingeschlossen, die durchschnittlich ein berichtigtes Vorsteuernettoeinkommen von mindestens einer Milliarde US-Dollar auf ihren konsolidierten Jahresabschlüssen ausweisen.
Mit der Regelung zur Mindeststeuer für Körperschaften könnte es für Steuerzahler immer dann zu einer Steuerschuld kommen, wenn bedeutende dauerhafte oder temporäre Unterschiede in den steuerlichen Bilanzansätzen vorliegen, die dazu führen, dass das Jahresabschlusseinkommen im gegebenen Jahr das zu versteuernde Einkommen übersteigt.
Wer fällt unter die Mindestbesteuerung?
Die Mindestbesteuerung für Körperschaften würde bei einer „zutreffenden Körperschaft” angewandt werden. Hierunter fallen alle Körperschaften mit Ausnahme von sogenannten S-Corporations, regulierte Investmentgesellschaften sowie Immobilienfonds, die den „durchschnittlich jährlichen Jahresabschlusseinkommenstest” (Income Test) in einem oder mehreren nach dem 31. Dezember 2022 endenden Steuerjahren (aber vor dem entsprechendem Steuerjahr) bestehen (zum Beispiel, wenn eine Körperschaft zuerst den Einkommenstest im Steuerjahr 2022 erfüllt, ist sie zu Beginn des Steuerjahres 2023 eine maßgebliche Körperschaft).
Grundsätzlich würde der Einkommenstest für ein Steuerjahr zutreffen, wenn das durchschnittlich jährliche AFSI einer Körperschaft in drei Steuerjahren endend mit dem betrachtetem Steuerjahr eine Milliarde US-Dollar übersteigt (abhängig von bestimmten Anpassungen für neugegründete Körperschaften, Vorgänger-Körperschaften und verkürzte Steuerjahre). Sobald eine Körperschaft eine maßgebliche Körperschaft ist, ist sie dies für alle zukünftigen Steuerjahre, wobei bestimmte Ausnahmen existieren. Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass operative Nettoverluste im Jahresabschluss (FS NOLs) nicht im Rahmen des Einkommenstests berücksichtigt werden.
Sobald für eine Körperschaft der Einkommenstest in einem nach dem 31. Dezember 2021 endenden Steuerjahr erfüllt ist, würde die Körperschaft grundsätzlich weiterhin eine maßgebende Körperschaft sein, auch wenn das Einkommen nachfolgend sinkt. Des Weiteren würde eine Körperschaft, die zuvor die Anforderungen gemäß des Einkommenstest besteht, als keine maßgebende Körperschaft mehr berücksichtigt werden, wenn: (1) entweder (a) Änderungen in der Eigentümerstruktur in Bezug auf diese Körperschaft vorliegen oder (b) es zu einer konsistenten Reduzierung des AFSI unterhalb der relevanten Grenze kommt und (2) der Secretary of Treasury beschließt, dass es nicht angemessen ist, die Körperschaft weiterhin als zutreffende Körperschaft zu behandeln.