• Barbara Scheben, Partner |
  • Alexander Geschonneck, Partner |

Keyfacts

  • Kriminelle nutzen Kryptowährung vermehrt zur Geldwäsche.

  • Bislang decken vor allem Banken Verdachtsfälle auf.

  • Doch auch große Teile des Nichtfinanzsektors unterliegen geldwäscherechtlichen Meldeverpflichtungen. Auch diese Unternehmen müssen Verfahren etablieren, um Geldwäscherisiken zu erkennen und darauf zu reagieren.

Im Kampf gegen Geldwäsche geht es längst nicht mehr nur um die altbekannten Bargeldkoffer. Zunehmend rücken neue Zahlungsmethoden in den Fokus. Bei entsprechenden Berührungspunkten sollten Unternehmen die Risiken angemessen adressieren. 

Dabei haben vor allem Kryptowährungen und -token (Kryptowerte) in den vergangenen Jahren viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und verbreiten sich zunehmend in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen. Lag die Gesamtmarktkapitalisierung im Jahr 2020 noch bei maximal 700 Milliarden US-Dollar, wurden in diesem Jahr bereits Höchststände von zeitweise mehr als 2,5 Billionen US-Dollar erreicht. Auf Basis der Block chain-Technologie wurde die Möglichkeit geschaffen, Vermögen mittels virtueller Einheiten innerhalb globaler dezentraler Netzwerke und mitunter faktisch anonym zu übertragen und zu speichern. Dies macht Kryptowerte auch für Kriminelle interessant  - mit stetig steigender Tendenz. 

Immer mehr Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Kryptowerten

Bereits in der ersten Nationalen Risikoanalyse 2018/2019 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurde dem Thema Geldwäsche mit Kryptowerten eine hervorgehobene Stellung eingeräumt. Damals wurde diese Form der Geldwäschebedrohung für Deutschland mit mittel-niedrig eingestuft. Es wurde jedoch bereits auf die Möglichkeit zunehmender Geldwäscheaktivitäten hingewiesen, was in diesem Bereich eine verstärkte Beobachtung erfordere.

Die damalige Einschätzung des BMF scheint nun durch aktuelle Zahlen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bestätigt zu werden. Erreichten die Behörde im Jahre 2019 noch rund 760 Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowerte, stieg die Zahl dieser Meldungen im Jahr 2020 bereits auf 2.050 an. Dies stellt auch vor dem Hintergrund eines generell gestiegenen Gesamtmeldeaufkommens einen überproportionalen Anstieg dar.

Illegale Gelder stammen häufig aus Straftaten im Internet

Ein großer Teil der Verdachtsmeldungen steht dabei im Zusammenhang mit klassischen Betrugsdelikten über das Internet – etwa mit betrügerischen Bestellangeboten oder Vermögensanlagen oder sogenannten Phishing-Attacken, mittels derer sich Täter:innen vertrauliche Informationen verschaffen, um Verfügungsgewalt über fremde Bankkonten zu erlangen. Darüber hinaus gab es zahlreiche Meldungen im Zusammenhang mit unrechtmäßig ausgezahlten Corona-Soforthilfen. 

Regelmäßig nutzten die Täter:innen Kryptowerte, um die Spur der illegal erlangten Gelder zu verwischen. So wurden die Taterträge entweder unmittelbar oder nach Weiterleitung über verschiedene Bankkonten an oftmals im Ausland ansässige Krypto-Börsen transferiert und dort gegen Kryptowerte getauscht. Sobald die Umwandlung in Kryptowerte erfolgte, nutzten die Täter:innen verschiedene Möglichkeiten, um die Nachvollziehbarkeit der weiteren Vermögensverschiebungen zu erschweren. Zu nennen sind beispielsweise sogenannte Mixing- oder Tumbling-Techniken, mittels derer Kryptowerte verschiedener Herkunft vermischt werden, um Sendende und Empfangende der einzelnen Transaktionen zu verschleiern. 

Ein Anstieg war darüber hinaus auch bei solchen Verdachtsmeldungen zu verzeichnen, bei denen sich die Auffälligkeiten unmittelbar aus den jeweiligen Krypto-Transaktionen ergaben, beispielsweise weil bei diesen ein direkter Zusammenhang mit erpressten Lösegeldern, Darknet-Marktplätzen oder den genannten Verschleierungsformen erkennbar war.

Verdachtsfälle werden nach wie vor fast nur von Banken erkannt

Wie schon in den vergangenen Jahren stammen die Verdachtsmeldungen im Bereich Kryptowerte fast ausschließlich (über 96 Prozent) von Kreditinstituten. Der Umstand, dass durch die Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Jahr 2020 sämtliche Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, einschließlich dem sogenannten Kryptoverwahrgeschäft, in die geldwäscherechtliche Regulierung einbezogen wurden, hat sich bislang allerdings kaum ausgewirkt. Zwar unterliegen entsprechende Dienstleistende dadurch nun ebenfalls der Pflicht, Verdachtsfälle zu melden. Jedoch sind bisher nur wenige Unternehmen identifizierbar, die solche Geschäfte anbieten und Verdachtsmeldungen abgegeben haben. Diesbezüglich dürfte zukünftig ein Anstieg zu erwarten sein, wenn mehr Unternehmen die erforderliche BaFin-Erlaubnis erhalten. 

Neben dem Finanzsektor unterliegen auch große Teile des Nichtfinanzsektors den geldwäscherechtlichen (Melde-)verpflichtungen des GwG, insbesondere der gesamte Güterhandel. Auch in diesem Bereich kommen Unternehmen mehr und mehr in Berührung mit Kryptowerten; etwa weil sie diese als Zahlungsmittel akzeptieren, schuldschein- oder aktien-ähnliche Rechte zur Unternehmensfinanzierung über die Blockchain vertreiben (sog. Initial Coin Offerings oder Token Sales) oder bestimmte blockchain-basierte Anwendungen und Netzwerke nutzen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die den Verpflichtungen des GwG unterliegen, müssen als Teil ihrer internen Sicherungsmaßnahmen geeignete Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass neue Technologien zur Geldwäsche oder zur Begünstigung von Anonymität missbraucht werden. Weisen Auffälligkeiten auf einen möglichen Bezug zu Geldwäsche hin, sind Unternehmen zur Abgabe einer Verdachtsmeldung verpflichtet. Kryptowerten sollte in diesem Zusammenhang ein besonderes Augenmerk gelten. Unternehmen, die mit Kryptowährungen oder -token in Berührung kommen, sollten sich daher in dokumentierter Form vertieft mit den damit verbundenen Risiken auseinandersetzen und angemessene Verfahren zur Risikoreduzierung etablieren. 

Übrigens: Die bestmögliche Nutzung der mit Kryptowerten verbundenen Potenziale und die Eindämmung der mit ihnen verbundenen Gefahren schließen sich keineswegs aus. Vielmehr haben Unternehmen hierbei die Chance, gleich in doppelter Hinsicht eine Vorreiterrolle einzunehmen.