Viel Licht, wenig Schatten Viel Licht, wenig Schatten
Keyfacts
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Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung wurde 2005 gegründet.
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DPR gibt jährliche Prüfungsschwerpunkte bekannt.
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Die Fehlerquote der geprüften Abschlüsse liegt bei ca. 15 Prozent.
Mehr als 1.300 abgeschlossene Prüfungen – das ist die Zahl, die die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) seit ihrer Gründung 2005 vorweisen kann. Jährlich führt die DPR 80 bis 110 Prüfungen durch. Der weitaus größte Teil davon sind Stichprobenprüfungen. Jedes Jahr werden jedoch auch einige Prüfungen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften durchgeführt. Die oberste Aufgabe der DPR besteht darin, Konzern- und Jahresabschlüsse zu prüfen, dafür zu sorgen, dass sich Unternehmen bei der Bilanzierung an die gesetzlichen Regelungen und Standards halten und dadurch das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Richtigkeit und Transparenz der externen Rechnungslegung zu stärken.
Ein hehres Ziel – war doch gerade das Vertrauen in die Rechnungslegung Anfang der 2000er Jahre aufgrund diverser Bilanzierungsskandale stark erschüttert. Nicht zuletzt als Konsequenz der öffentlichen Kritik an den Bilanztricksereien einiger Unternehmen wurde die DPR ins Leben gerufen. Finanziert wird die Prüfstelle, die als eingetragener Verein privatwirtschaftlich organisiert ist, von den kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland – eben jenen, denen die Prüfer der DPR ganz genau in die Bilanzen schauen.
560 Unternehmen unterliegen dem DPR-Enforcement
Anfangs waren die Unternehmen durchaus skeptisch. Eine zusätzliche Instanz, die ihre Rechnungslegung prüft? Welcher Aufwand steckt dahinter, was haben festgestellte Fehler für Konsequenzen? Die Begeisterung über die Prüfstelle hielt sich eher in Grenzen. „Bilanzpolizei“ ist das Synonym, mit dem die Prüfstelle oft bezeichnet wird.
Doch im Laufe der Jahre wurden die Anforderungen der DPR im Verfahren transparenter – mit Rückwirkungen auf die Finanzfunktion der betroffenen Unternehmen. Ein großer Teil der ca. 560 Unternehmen, die dem DPR Enforcement unterliegen, haben Strukturen und personelle Ressourcen implementiert, um den Dokumentationsanforderungen gerecht zu werden und nicht zuletzt auch auf die Arbeit der Prüfer optimal vorbereitet zu sein. Sie haben Kompetenzen aufgebaut und durch den wiederkehrenden Turnus der Prüfungen Erfahrungen gesammelt, die die Finanzfunktion insgesamt stärken.
Prüfungsschwerpunkte 2018
Die DPR gibt jährlich vorab die Prüfungsschwerpunkte bekannt, die durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) festgelegt wurden und ergänzt diese um eigene Schwerpunkte.
Die Prüfungsschwerpunkte für 2018 wurden am 23. November 2017 wie folgt veröffentlicht:
- Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr
- Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
- Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen
- Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben
- Konzernlagebericht und Konzernerklärungen
Auch wenn sich die Prüfung keinesfalls nur auf diese Prüfungsschwerpunkte beschränkt, können sich Unternehmen darauf einstellen und auf die entsprechenden Sachverhalte besonderes Augenmerk legen.
Das Ergebnis: Die von der DPR festgestellte Fehlerquote ist von durchschnittlich ca. 25 Prozent in den ersten Jahren mittlerweile auf einen Wert von ca. 15 Prozent gesunken. Noch positiver fällt die Fehlerquote bei Unternehmen mit Indexzugehörigkeit aus: 2015 lag sie bei 8 Prozent, 2016 bei nur noch 5 Prozent, und in 2017 war sogar kein einziges Unternehmen betroffen.
Arbeit der DPR wird anerkannt
Der überwiegende Teil von Vertretern kapitalmarktorientierter Unternehmen glaubt, dass „die Arbeit der Prüfer zur Verbesserung der Jahresabschlüsse beiträgt“. Das ermittelte das Deutsche Aktieninstitut (DAI) in Frankfurt im Rahmen einer Befragung bereits im Jahr 2007.
„Der eigene Anspruch der DPR, mit Augenmerk, hoher fachlicher Qualität, Integrität und Unabhängigkeit zu arbeiten, wird von den Adressaten dahingehend gewürdigt, dass die Zusammenarbeit mit den DPR-Mitarbeitern im Rahmen der Prüfungen als konstruktiv, sachgerecht sowie professionell empfunden wird“, konstatierten Prof. Dr. Edgar Ernst und Prof. Dr. Bettina Thormann im Zusammenhang mit dem 10jährigen Jubiläum der Prüfstelle in 2015.
Alles eitel Sonnenschein also? Im Großen und Ganzen herrscht sicherlich Verständnis und gegenseitige Wertschätzung zwischen der DPR und den Unternehmen, die der Prüfpflicht unterliegen, vor.
Doch so reibungslos wie bei den großen und insbesondere den in einem der großen Indizes notierten Unternehmen läuft es nicht überall.
Unternehmen, die erstmalig am Kapitalmarkt notiert sind, fehlen häufig noch die Strukturen und Ressourcen in der Finanzfunktion, die andere Unternehmen schon aufgebaut haben, und es fehlen ihnen auch häufig die Mittel, diese kurzfristig bereitzustellen. Für diese Unternehmen kann es durchaus eine Belastung sein, wenn die Prüfer der DPR Einsicht in den Abschluss anfragen, und die innerbetrieblichen Abläufe darauf noch nicht ausreichend ausgerichtet sind. Außerdem können sie noch nicht von langjährigen Erfahrungen mit Prüfprozessen profitieren. Hier herrscht also noch Nachholbedarf, der sich kurzfristig oftmals nur durch externe Unterstützung ausgleichen lässt.
DPR prüft Auswirkungen der neuen IFRS-Regelungen
Die zunehmende Komplexität von Geschäftsvorfällen verhindert aber auch bei großen Unternehmen immer wieder, dass die Prüfung durch die DPR als „Business as usual“ angesehen wird. Neue Standards in der Rechnungslegung wie z.B. IFRS 9, 15 und 16 führen zudem zu erhöhtem Implementierungsbedarf, vorhandene Strukturen müssen umgestellt, Personal auf die neuen Anforderungen geschult werden – ein Aufwand, der alle Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen stellt. So hat die DPR wie im vergangenen Jahr angekündigt, die Auswirkungen der neuen IFRS-Regelungen auch 2018 bei ihren Prüfungen wieder genauer ins Visier zu nehmen.
Fazit: Die Qualität der Rechungslegung der kapitalmarktorientierten Unternehmen hat sich gemessen an den Fehlerquoten in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Das ist sicherlich mit ein Verdienst der DPR, deren Arbeit zur Vermeidung von Fehlern in der Rechnungslegung beiträgt. Das erhöht das Vertrauen in die veröffentlichten Finanzinformationen, stärkt die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und schützt Anleger vor Skandalen.
Für die Unternehmen bedeutet das: Eine gezielte Vorbereitung auf jede Prüfung und eine kontinuierlich hochwertige Dokumentation sind erforderlich, um dem Vertrauen weiterhin gerecht zu werden.