«Crime Doesn't Pay!» - Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und privaten Unternehmen ermöglicht es dem Staat, seinen Strafanspruch im Bereich von Wirtschaftskriminalität effektiver durchzusetzen.
Staatlicher Strafanspruch
Der Strafanspruch des Staates, das sog. Strafmonopol, beschreibt die Zuständigkeit bestimmter Strafverfolgungsbehörden, Straftaten gemäss den Strafgesetzen zu ermitteln und entsprechend Strafen zu verhängen. Laut Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft für die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich. Als Teil der Strafverfolgungsbehörden hat sie in Zusammenarbeit mit der Polizei in ihrem Zuständigkeitsgebiet Straftaten zu ermitteln und zu ahnden. Die Durchsetzung des materiellen (Straf-) Rechts ist dabei eine nicht übertragbare staatliche Aufgabe.
Wirtschaftskriminalität
Sämtliche Straftaten, welche einen wirtschaftlichen Bezug aufweisen, werden gemeinhin als Wirtschaftskriminalität resp. -delikte bezeichnet (eng. white collar crime oder economic crime). Die kriminellen Handlungen können sich dabei gegen den Staat, Unternehmen und/oder Privatpersonen richten. Allen Deliktsformen ist indessen aufgrund der Globalisierung der Wirtschaft und der damit einhergehenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse gemein, dass sie zunehmend einen internationalen Bezug aufweisen. Grenzüberschreitende Sachverhalte gehören insofern zum courant normal einer jeden economic crime investigation.
Vor allem kantonale Untersuchungsbehörden mit beschränkten Ressourcen
Dem föderalistischen System der Schweiz entsprechend sind die Kantone für die Verfolgung sämtlicher Straftaten zuständig (sog. kantonale Gerichtsbarkeit), die nicht in den Bereich der Bundesgerichtsbarkeit fallen oder durch besondere Bundesgesetze der Bundesanwaltschaft zur Verfolgung zugewiesen sind. Durch die fortschreitende Internationalisierung und Technisierung der strafbewehrten Sachverhalte sehen sich insbesondere kleinere Kantone zunehmend mit Problemen in der Strafverfolgung konfrontiert. Fakt ist: mit dem Internet können Kriminelle ortsunabhängig und weltweit operieren.
Demgegenüber sind die Mittel und Möglichkeiten von Polizei und Untersuchungsbehörden hinsichtlich der Verfolgung solcher Delikte in technischer und personeller Hinsicht oftmals limitiert. Entweder verfügt man nicht über genügend Personal oder kann (aus Kostengründen) nicht mit den technischen Anforderungen entsprechender Ermittlungen Schritt halten. Die Strafverfolgung in der digitalen Welt wird damit für die Behörden zu einer grossen Herausforderung. Als Resultat hiervon misslingt unter Umständen die Ermittlung der Täterschaft und das Verfahren muss gezwungenermassen eingestellt werden. Oder bildlich gesprochen: die beschränkten Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden werden zur Achillesferse bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.
Unterstützung staatlicher Strafverfolgungsbehörden durch private Unternehmen
Wie ist also aus Sicht des Staates mit dieser Problematik umzugehen resp. was könnte allenfalls Abhilfe schaffen? Auf parlamentarischer Ebene wird zunehmend über die Möglichkeit von partnerschaftlichem Zusammenarbeiten zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen diskutiert. Public Private Partnerships (PPP) sind ein möglicher Lösungsansatz zur optimalen Erfüllung staatlicher Aufgaben. Dabei umfasst PPP nicht bloss die staatlich-private Zusammenarbeit im Bereich der Beschaffung oder Logistikprojekten, sondern könnte auch im Bereich der Strafverfolgung eingesetzt werden.
Die partnerschaftliche Aufgabenerfüllung nach PPP zeichnet sich dabei insbesondere durch folgende (nicht abschliessende) Merkmale aus:
- Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe als Ziel;
- Beteiligung mindestens je eines privaten und eines öffentlichen Partners;
- Bereitstellung einer wirtschaftlichen Leistung;
- Verantwortungsgemeinschaft;
- Bündelung von Ressourcen (Kapital, Betriebsmittel, Know-how).