• Cindy Hofmann, Director |
  • Stefan Schrepfer, Expert |

«Crime Doesn't Pay!» - Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und privaten Unternehmen ermöglicht es dem Staat, seinen Strafanspruch im Bereich von Wirtschaftskriminalität effektiver durchzusetzen. 

Staatlicher Strafanspruch

Der Strafanspruch des Staates, das sog. Strafmonopol, beschreibt die Zuständigkeit bestimmter Strafverfolgungsbehörden, Straftaten gemäss den Strafgesetzen zu ermitteln und entsprechend Strafen zu verhängen. Laut Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft für die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich. Als Teil der Strafverfolgungsbehörden hat sie in Zusammenarbeit mit der Polizei in ihrem Zuständigkeitsgebiet Straftaten zu ermitteln und zu ahnden. Die Durchsetzung des materiellen (Straf-) Rechts ist dabei eine nicht übertragbare staatliche Aufgabe.

Wirtschaftskriminalität

Sämtliche Straftaten, welche einen wirtschaftlichen Bezug aufweisen, werden gemeinhin als Wirtschaftskriminalität resp. -delikte bezeichnet (eng. white collar crime oder economic crime). Die kriminellen Handlungen können sich dabei gegen den Staat, Unternehmen und/oder Privatpersonen richten. Allen Deliktsformen ist indessen aufgrund der Globalisierung der Wirtschaft und der damit einhergehenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse gemein, dass sie zunehmend einen internationalen Bezug aufweisen. Grenzüberschreitende Sachverhalte gehören insofern zum courant normal einer jeden economic crime investigation.

Vor allem kantonale Untersuchungsbehörden mit beschränkten Ressourcen

Dem föderalistischen System der Schweiz entsprechend sind die Kantone für die Verfolgung sämtlicher Straftaten zuständig (sog. kantonale Gerichtsbarkeit), die nicht in den Bereich der Bundesgerichtsbarkeit fallen oder durch besondere Bundesgesetze der Bundesanwaltschaft zur Verfolgung zugewiesen sind. Durch die fortschreitende Internationalisierung und Technisierung der strafbewehrten Sachverhalte sehen sich insbesondere kleinere Kantone zunehmend mit Problemen in der Strafverfolgung konfrontiert. Fakt ist: mit dem Internet können Kriminelle ortsunabhängig und weltweit operieren.

Demgegenüber sind die Mittel und Möglichkeiten von Polizei und Untersuchungsbehörden hinsichtlich der Verfolgung solcher Delikte in technischer und personeller Hinsicht oftmals limitiert. Entweder verfügt man nicht über genügend Personal oder kann (aus Kostengründen) nicht mit den technischen Anforderungen entsprechender Ermittlungen Schritt halten. Die Strafverfolgung in der digitalen Welt wird damit für die Behörden zu einer grossen Herausforderung. Als Resultat hiervon misslingt unter Umständen die Ermittlung der Täterschaft und das Verfahren muss gezwungenermassen eingestellt werden. Oder bildlich gesprochen: die beschränkten Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden werden zur Achillesferse bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.

Unterstützung staatlicher Strafverfolgungsbehörden durch private Unternehmen

Wie ist also aus Sicht des Staates mit dieser Problematik umzugehen resp. was könnte allenfalls Abhilfe schaffen? Auf parlamentarischer Ebene wird zunehmend über die Möglichkeit von partnerschaftlichem Zusammenarbeiten zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen diskutiert. Public Private Partnerships (PPP) sind ein möglicher Lösungsansatz zur optimalen Erfüllung staatlicher Aufgaben. Dabei umfasst PPP nicht bloss die staatlich-private Zusammenarbeit im Bereich der Beschaffung oder Logistikprojekten, sondern könnte auch im Bereich der Strafverfolgung eingesetzt werden.

Die partnerschaftliche Aufgabenerfüllung nach PPP zeichnet sich dabei insbesondere durch folgende (nicht abschliessende) Merkmale aus:

  • Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe als Ziel;
  • Beteiligung mindestens je eines privaten und eines öffentlichen Partners;
  • Bereitstellung einer wirtschaftlichen Leistung;
  • Verantwortungsgemeinschaft;
  • Bündelung von Ressourcen (Kapital, Betriebsmittel, Know-how).

Public Private Partnerships als Ansatz zur Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten

Was heisst das nun bezogen auf die Verfolgung qualifizierter Wirtschaftsdelikte? Unbestritten ist, dass die Strafverfolgung in der digitalen Welt nach ganz spezifischem Know-how sowie entsprechender technischer (Hilfs-)Mittel verlangt. Die Ermittlung von komplexen Wirtschaftsdelikten wie Bilanzfälschungen und -manipulationen, Bestechung und Korruption oder anderen Finanzdelikten erfordert zudem Spezialwissen. Darüber hinaus setzt die gerichtsverwertbare Aufarbeitung von digitalen Beweisen und der Umgang mit Massendaten (sog. big data) geschultes Fachpersonal voraus. 

Die Anwendung des PPP-Konzepts bei der Verfolgung von qualifizierten Wirtschaftsdelikten, namentlich die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden mit privaten Forensik Dienstleistern, bringt folgende Vorteile mich sich:

  • die Strafverfolgungsbehörden profitieren von den technischen und personellen Ressourcen sowie dem globalen Netzwerk von Betrugsermittlern der Forensik-Dienstleister;
  • die Strafverfolgungsbehörden können modular und auf Abruf – das heisst, fallbezogen und nach Bedarf – von Forensik-Dienstleistungen profitieren;
  • den Strafverfolgungsbehörden wird ermöglicht, ihre Untersuchungen kosten- und zeitoptimiert voranzutreiben;
  • durch die Zusammenarbeit mit Forensik-Dienstleistern erhalten die Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den neusten, auf dem Markt verfügbaren und erprobten technischen Hilfsmittel zur Aufbereitung und Visualisierung von Daten.

Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Ein Public Private Partnership (PPP) im Bereich der Verfolgung qualifizierter Wirtschaftsdelikte könnte die skizzierte Problematik demnach entschärfen: nota bene gewinnbringend für beide Seiten. Zwischen dem Staat und dem privaten Unternehmen besteht eine vertragliche Zweckgemeinschaft. Das beauftragte private Unternehmen ist für die effiziente und zeitgerechte Erstellung der vereinbarten Leistung verantwortlich, während die öffentliche Hand – konkret die Strafverfolgungsbehörden – dem staatlichen Strafanspruch mit den neusten Mitteln und Techniken zur Durchsetzung verhilft. In diesem Sinne: Eine Win-Win-Situation!

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