• Erich Meier, Partner |
  • Annina Gmür, Expert |

Good-Governance-Leitfäden heben die zentrale Bedeutung der Selbstevaluation hervor, besonders für Organe ohne übergeordnete Kontrollinstanz wie den Stiftungsrat. Die regelmässige Bewertung der Tätigkeit und Zielerreichung sind entscheidend. Finden Sie Inspiration im Beispiel-Fragebogen.

Selbstevaluation für mehr Vielfalt und Qualität

Die Selbstevaluation des Stiftungsrats verfolgt mehrere Ziele. Erstens gilt es, die gesamte Leistung des Gremiums und dessen Funktionsweise kritisch zu hinterfragen, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Zweitens fördert dieses Führungsinstrument die Selbstreflexion der Mitglieder, stärkt das Bewusstsein für individuelle Stärken und Schwächen und verbessert so die kollektive Effektivität. Trotz erwiesener Vorteile und Empfehlungen in Leitfäden wie dem Swiss Foundation Code und dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ist die Implementierung von Selbstevaluationsprozessen bei Pensionskassen bisher nicht weit verbreitet.

Good Governance

In gut geführten Organisationen entgeht dem Kontrollorgan kaum etwas. Auftauchende Probleme werden frühzeitig erkannt, sodass Massnahmen ergriffen werden können, um die Organisation wieder auf Kurs zu bringen. Entscheidungen in der operativen Führung sollten in ein System von Steuerung und Kontrolle eingebettet sein. Zur Governance gehört aber auch, dass die Leistung des obersten Führungsorgans, hier des Stiftungsrats, regelmässig evaluiert wird. Diese Komponente der Unternehmensführung ist noch nicht weit verbreitet.

Besonderheiten bei Pensionskassen

Pensionskassen bzw. Stiftungen gehören niemandem und haben dementsprechend keine Eigentümer, sondern Anspruchsberechtigte. Bei einer Aktiengesellschaft steht den Aktionären beispielsweise die Generalversammlung zur Verfügung, um ihre Eigentumsrechte wahrzunehmen. Das fehlt bei einer Pensionskasse, und damit ist der Stiftungsrat das oberste Organ, das für die Umsetzung des Vorsorgezwecks verantwortlich ist. Unter anderem zur Kompensation der fehlenden Eigentümerschaft führt der Staat deshalb eine Aufsicht durch. Diese Aufsicht geht jedoch nicht so weit, dass auch die Effektivität und Effizienz des Stiftungsrats beurteilt würde. Gerade aufgrund dieses fehlenden Korrektivs ist eine Selbstevaluation besonders wertvoll. 

Reduktion Haftungsrisiken

Die Selbstevaluation fungiert als Überprüfungsmittel für die Aufgabenwahrnehmung des obersten Organs gemäss BVG und ist Bestandteil der übergeordneten internen Kontrolle. Angesichts der persönlichen Haftung von Stiftungsratsmitgliedern ist eine sorgfältige Überprüfung und Dokumentation der Gesamtleistung des Stiftungsrats unabdingbar. Dies unterstützt die Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer individuellen Verantwortung und ist entscheidend für transparente Governance wie auch zur Vermeidung rechtlicher Risiken.

Diskussion im Stiftungsrat

Der Austausch während der Evaluation und die Diskussion der Resultate im Stiftungsrat sind zentral für den Erfolg der Selbstevaluation und letztlich auch der grösste Wert, der daraus gewonnen wird. Jedes Mitglied muss seinen Mehrwert für die Stiftung evaluieren und reflektieren, und auch das Gesamtgremium soll eine Meinung zur Leistung jedes Mitglieds haben dürfen. Nicht zuletzt soll basierend hierauf eine Schlussfolgerung darüber möglich sein, ob das Gremium ideal zusammengesetzt ist. Denn ob das Gremium seine Ziele erreicht, ist im Wesentlichen davon abhängig, wie es zusammengesetzt ist.

Praktische Umsetzung und Weiterentwicklung

Der von KPMG entwickelte Fragebogen dient als mögliche Grundlage für eine Selbstevaluation. Im Idealfall wird der Fragebogen auf die individuelle Situation angepasst. Die Selbstevaluation kann vom Stiftungsrat selbstständig durchgeführt werden. Es kann aber auch wertvoll sein, eine unabhängige Moderation beizuziehen. Eine regelmässige Anwendung und Auswertung, beispielsweise einmal pro Wahlperiode, ist empfehlenswert. Der Fokus sollte auf Teamharmonie, Urteilskraft, Verantwortungsbewusstsein und konstruktiv-kritische Zusammenarbeit liegen. Die Zielsetzung der Selbstevaluation soll klarerweise nicht dazu dienen, eine Benotung der eigenen Leistung zu erarbeiten. Vielmehr ist sie das Mittel der Wahl, um Verbesserungspunkte für die weitere Stiftungsratstätigkeit im Sinne von «der Weg ist das Ziel» zu identifizieren.

Wir stehen für Fragen, Feedback und Anregungen zur Verfügung und danken für Ihre Mitwirkung an der Optimierung des Fragebogens.

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