Good-Governance-Leitfäden heben die zentrale Bedeutung der Selbstevaluation hervor, besonders für Organe ohne übergeordnete Kontrollinstanz wie den Stiftungsrat. Die regelmässige Bewertung der Tätigkeit und Zielerreichung sind entscheidend. Finden Sie Inspiration im Beispiel-Fragebogen.
Selbstevaluation für mehr Vielfalt und Qualität
Die Selbstevaluation des Stiftungsrats verfolgt mehrere Ziele. Erstens gilt es, die gesamte Leistung des Gremiums und dessen Funktionsweise kritisch zu hinterfragen, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Zweitens fördert dieses Führungsinstrument die Selbstreflexion der Mitglieder, stärkt das Bewusstsein für individuelle Stärken und Schwächen und verbessert so die kollektive Effektivität. Trotz erwiesener Vorteile und Empfehlungen in Leitfäden wie dem Swiss Foundation Code und dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance ist die Implementierung von Selbstevaluationsprozessen bei Pensionskassen bisher nicht weit verbreitet.
Good Governance
In gut geführten Organisationen entgeht dem Kontrollorgan kaum etwas. Auftauchende Probleme werden frühzeitig erkannt, sodass Massnahmen ergriffen werden können, um die Organisation wieder auf Kurs zu bringen. Entscheidungen in der operativen Führung sollten in ein System von Steuerung und Kontrolle eingebettet sein. Zur Governance gehört aber auch, dass die Leistung des obersten Führungsorgans, hier des Stiftungsrats, regelmässig evaluiert wird. Diese Komponente der Unternehmensführung ist noch nicht weit verbreitet.
Besonderheiten bei Pensionskassen
Pensionskassen bzw. Stiftungen gehören niemandem und haben dementsprechend keine Eigentümer, sondern Anspruchsberechtigte. Bei einer Aktiengesellschaft steht den Aktionären beispielsweise die Generalversammlung zur Verfügung, um ihre Eigentumsrechte wahrzunehmen. Das fehlt bei einer Pensionskasse, und damit ist der Stiftungsrat das oberste Organ, das für die Umsetzung des Vorsorgezwecks verantwortlich ist. Unter anderem zur Kompensation der fehlenden Eigentümerschaft führt der Staat deshalb eine Aufsicht durch. Diese Aufsicht geht jedoch nicht so weit, dass auch die Effektivität und Effizienz des Stiftungsrats beurteilt würde. Gerade aufgrund dieses fehlenden Korrektivs ist eine Selbstevaluation besonders wertvoll.
Reduktion Haftungsrisiken
Die Selbstevaluation fungiert als Überprüfungsmittel für die Aufgabenwahrnehmung des obersten Organs gemäss BVG und ist Bestandteil der übergeordneten internen Kontrolle. Angesichts der persönlichen Haftung von Stiftungsratsmitgliedern ist eine sorgfältige Überprüfung und Dokumentation der Gesamtleistung des Stiftungsrats unabdingbar. Dies unterstützt die Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer individuellen Verantwortung und ist entscheidend für transparente Governance wie auch zur Vermeidung rechtlicher Risiken.