Die Einführung der Bezugssteuer (Reverse Charge) auf dem Handel mit Emissionsrechten und die Besteuerung von Warenkäufen über Internetplattformen stellen grundlegende Änderungen im schweizerischen Mehrwertsteuerrecht dar.
Im Rahmen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes kommt es mit Inkrafttreten (voraussichtlich 1.1.2025) des überarbeiteten Gesetzes zu vielen gravierenden Änderungen u.a. auch in Bezug auf E-Commerce über Internet-Plattformen, Leistungen von Reisebüros und Tour Operatoren sowie dem Handel mit Emissionsrechten.
Handel mit Emissions- und ähnlichen Rechten
Die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsreduktionen, Herkunftsnachweisen für Strom und ähnlichen Rechten in der Schweiz unterliegen neu der Bezugsteuer, unabhängig davon, ob die Lieferung durch ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen erfolgt.
Vereinfachungen für Reisebüros und Tour Operators
Nach der neuen Regelung müssen sich ausländische Anbieter von Reisen in die Schweiz nicht mehr registrieren lassen. Auf den in der Schweiz eingekauften Leistungen besteht dafür kein Vorsteuerabzugsrecht.
Inländische Reisebüros und Tour Operators müssen ihre weiterverkauften Reiseleistungen und ihre Gebühren auch nicht mehr versteuern. Soweit sie Reisen ins und im Ausland weiterverkaufen besteht ein Vorsteuerabzugsrecht.
Onlineplattformen
Gemäss der neuen Regelung sollen die Onlineplattformen, über die Verkäufer ihre Waren verkaufen, die MWST (anstelle der Verkäufer) deklarieren und abrechnen. Transportdienstleistungen und Beherbergung fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Regeln. Der Einbezug von elektronischen Dienstleistungen ist vorderhand aufgeschoben. Solche Plattformen können für Einfuhren das Verlagerungsverfahren beantragen, d.h. sie können die Einfuhrsteuer mit der Steuerverwaltung abrechnen, statt sie am Zoll bezahlen zu müssen.