• Olivier Eichenberger, Director |

Das Schweizer Stimmvolk wird am 19. Mai 2019 über das Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) befinden. Bis zum 17. Januar 2019 haben verschiedene Referendumskomitees mehr als die notwendigen 50‘000 Unterschriften gegen das Gesetz eingereicht. Gleichzeitig schreitet der Umsetzungsprozess auch auf kantonaler Ebene voran: Während in einigen Kantonen demnächst Volksabstimmungen anstehen, haben die Regierungen in anderen Kantonen noch keine Vorlage an das Parlament gesendet.

Abstimmung auf Bundesebene

Die Steuerreform, welche das Parlament mit einer sozialen Ausgleichsmassnahme betreffend AHV-Finanzierung verknüpft hat, sieht insbesondere die Abschaffung von international nicht mehr akzeptierten Steuerregimes mit Übergangsmassnahmen sowie die Einführung von Ersatzmassnahmen vor. Doch auch diese Regelungen treffen in gewissen politischen Lagern auf Ablehnung. Sodann hat die Verknüpfung mit einer zusätzlichen AHV-Finanzierung weitere Gegner mobilisiert. Die Gegner der Reform machen nun mit den eingereichten Unterschriften eine Volksabstimmung nötig.

Am 19. Mai 2019 wird über eine Anpassung der Bundesgesetze (insb. Steuerharmonisierungsgesetz) abgestimmt. Die Überprüfung der eingereichten Referendumsunterschriften steht zwar noch aus und wird voraussichtlich Ende Januar im SHAB publiziert, doch das Erreichen der nötigen Anzahl Unterschriften gilt als sicher.

Wichtig: Die effektive Umsetzung der Steuerreform erfolgt erst auf kantonaler Ebene, in den kantonalen Steuergesetzen. Dies gilt insbesondere für die kantonalen Steuersatzsenkungen, die zwar ebenfalls zur Strategie der Reform gehören, formell aber nicht Teil der Bundesvorlage sind.

Kantonale Umsetzungen

Der Kanton Waadt hat vorzeitig Klarheit geschaffen über eine allgemeine Steuersatzsenkung: Am Lac Léman ist bereits ab 1. Januar 2019 ein tieferer kantonaler Steuersatz in Kraft.

Auch Basel-Stadt möchte rasch voranschreiten: Das Parlament hat der Umsetzung der Reform inklusive Steuersatzsenkung bereits zugestimmt. Weil dagegen jedoch das Referendum ergriffen wurde, ist am 10. Februar 2019 eine Volksabstimmung notwendig. Bei einer Annahme könnte der Regierungsrat die Steuersatzsenkung allenfalls bereits rückwirkend per Anfang 2019 in Kraft setzen.

In Bern fand bereits Ende 2018 eine Volksabstimmung statt, wobei noch nicht die Reform an sich implementiert werden sollte, aber immerhin ein erster Schritt einer Gewinnsteuersatzsenkung. Das Volk hat diese Vorlage jedoch abgelehnt, was zeigt, dass es die beabsichtigten Steuersatzsenkungen – zumindest in einigen Kantonen – nicht einfach haben werden.

In Zürich hat der Regierungsrat seinen Umsetzungsvorschlag im Herbst 2018 dem Kantonsparlament überwiesen, welches im Frühjahr 2019 darüber beraten wird. Wenn gegen die kantonale Vorlage das Referendum ergriffen wird, soll im September 2019 darüber abgestimmt werden. Auch für diesen Fall wird mit einem Inkrafttreten auf 2020 gerechnet.

Ebenso hat der Regierungsrat des Kantons Zug letzten Herbst seinen Antrag auf Änderung des Steuergesetzes dem Kantonsrat überwiesen. Letzterer soll im April 2019 in einer ersten Lesung sowie nach der nationalen Abstimmung im Mai 2019 in einer zweiten Lesung darüber beraten.

Andere Kantone, beispielsweise Schaffhausen oder Tessin, haben bislang noch keine offizielle Vorlage an das kantonale Parlament gesendet. Entsprechende Absichten der Umsetzungsparameter sind jedoch bekannt.
 

Ausblick

Bei einem Volks-Ja am 19. Mai 2019 ist vorgesehen, dass die Reform per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wird. Die Regelung betreffend befristete Sondersteuersatzlösung soll bereits unmittelbar nach der Volksabstimmung in Kraft treten. So können die Kantone bereits vorzeitig von dieser Massnahme Gebrauch machen, um die faktische Steuererhöhung für jene Gesellschaften zu mildern, welche vorzeitig auf den kantonalen Steuerstatus verzichten möchten.

Bei einer Ablehnung müsste der Bundesrat rasch handeln und für die Abschaffung der von der OECD bzw. EU kritisierten Steuerregimes sorgen – allenfalls mit einer Erhöhung des kantonalen Anteils am Bundessteueraufkommen sowie einer Anpassung des Finanzausgleichs. Andernfalls liesse sich kaum verhindern, dass die Schweiz von der EU auf eine schwarze Liste gesetzt wird.

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