Erster Datenaustausch im Rahmen des AIA Erster Datenaustausch im Rahmen des AIA
Erster Datenaustausch der Schweiz im Rahmen des AIA
Die Schweiz hat im September 2018 erstmalig Daten im Rahmen des AIA (Automatischer Informationsaustausch) anderen Staaten übermittelt und von diesen auch Daten erhalten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) übermittelte Informationen zu rund zwei Millionen Finanzkonten an die Partnerstaaten der Schweiz. Im Gegenzug erhielt die Schweiz von diesen Staaten ebenfalls Informationen zu Finanzkonten im Millionenbereich, welche in der Schweiz ansässige Personen in diesen Staaten halten.
AIA-Partnerstaaten der Schweiz
Der AIA ist in der Schweiz per 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Dies bedeutet aber nicht, dass die Schweiz mit allen Staaten betreffend das Jahr 2017 Daten austauscht. Für einen Datenaustausch ist erforderlich, dass der AIA mit dem jeweiligen Staat aktiviert wurde.
Für 2017 erfolgte somit im September 2018 ein Datenaustausch mit den EU-Staaten sowie Australien, Guernsey, Insel Man, Island, Japan, Jersey, Kanada, Norwegen, Südkorea. Gemäss einer Medienmitteilung der ESTV wurden aber keine Daten an Rumänien und Zypern übermittelt, da diese Staaten die internationalen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllen. Ausserdem verzögert sich die Datenübermittlung an Australien und Frankreich weil diese Länder aus technischen Gründen noch keine Daten an die ESTV liefern konnten. Die entsprechende Datenübermittlung dürfte jedoch nachgeholt werden.
Übermittelte Daten
Von dieser Datenübermittlung sind insbesondere direkt gehaltene Konten bei ausländischen Banken und auch ausländische Lebensversicherungspolicen mit einem Rückkaufswert erfasst. Ebenfalls erfasst sind die beherrschenden Personen von Passiven NFEs.
Betreffend diese Konten wurden nicht nur die Angaben zum Kontoinhaber bzw. zur beherrschenden Person übermittelt, sondern auch der Wert des Kontos und die Bruttoerträge auf dem Konto (Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge und Bruttoveräusserungserlöse).
Falls eine Gesellschaft oder auch ein Trust selber als Finanzinstitut (Investmentunternehmen) qualifizieren würde (dies ist der Fall, wenn deren Erträge zu mindestens 50% aus Vermögenserträgen bestehen und ein Finanzinstitut diskretionär zumindest einen Teil der Vermögenswerte verwaltet), müsste dieses selber seine beherrschenden Personen melden. Damit lässt sich auch erklären, dass insgesamt 7000 Schweizer Finanzinstitute Daten zu meldepflichtigen Personen der ESTV übermittelt haben.
Kantone erhalten die Daten
Die von den Partnerstaaten der Schweiz erhaltenen Daten werden nun von der ESTV an die kantonalen Steuerverwaltungen weitergeleitet. Diese können sodann überprüfen, ob die Steuerpflichtigen die ausländischen Vermögenswerte in der Steuererklärung deklariert haben. Schweizer Steuerpflichtige, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, müssen somit baldmöglichst eine Selbstanzeige einreichen. Eine solche ist jedoch je nach Kanton nicht mehr straffrei möglich.
Nächster Datenaustausch im September 2019
Der nächste Datenaustausch wird im September 2019 betreffend das Jahr 2018 stattfinden. Dann wird ein Datenaustausch zusätzlich zu den genannten Partnerstaaten mit weiteren rund vierzig Staaten stattfinden. Im Jahr 2020 werden nochmals weitere Partnerstaaten dazukommen.