ESG-Themen stehen weiterhin ganz oben auf der Prioritätenliste der meisten Verwaltungsräte, und die Diskussion um die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen (ESG) und der damit verbundenen Transparenz in Steuerbelangen gewinnt zusehends an Dynamik. 

Zwar mögen Steuern nicht der naheliegendste Nachhaltigkeitsfaktor sein. Und dennoch: Wie viele Steuern ein Unternehmen bezahlt, wo es sie bezahlt und wie es sich in Steuerfragen verhält, wird immer öfter als ESG- oder Nachhaltigkeitskriterium gewertet. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Steuereinnahmen, welche den Regierungen und der Gesellschaft zur Verfügung stehen, eine Grundvoraussetzung dafür sind, dass diese Debatte überhaupt geführt werden kann.


Welcher Zusammenhang besteht zwischen Steuern und ESG?

Steuern wirken sich auf alle drei Säulen aus:

  • auf das «E» durch die Einführung spezifischer Steuern bzw. Anreize zur Förderung von Umweltzielen wie CO2-Abgabe oder Kunststoffsteuern bzw. Gutschriften für erneuerbare Energien (renewable energy credits),
  • auf das «S» durch das gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema Steuern und Steuerfairness; sowie
  • auf das «G»: Mit der Fokussierung auf das Thema Nachhaltigkeit ist die Governance aller damit verbundenen Aspekte (z. B. das Steuer-Governance-Framework) zu einem viel beachteten Thema in den Verwaltungsräten geworden.

Da Steuern darüber hinaus in hohem Masse das Gedeihen und den Wohlstand von Gemeinschaften tangieren, spielen sie auch bei zahlreichen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen («SDGs») eine entscheidende Rolle. Bei der Steuerberichterstattung geht es nicht nur um Transparenz oder um Offenlegung, wie viele Steuern ein Unternehmen bezahlt, sondern vielmehr um die Prinzipien, nach denen gehandelt wird, und die Auswirkungen des steuerlichen Fussabdrucks. Mit anderen Worten: Es geht darum, aktiv aufzuzeigen, wie nachhaltig und sozialgerecht ein Unternehmen sich entwickelt. 

In diesem Zusammenhang wurden und werden zahlreiche neue Initiativen und Standards initiiert, erarbeitet und umgesetzt. Infolgedessen wird das Umfeld um Steuertransparenz immer komplexer und die Debatte gewinnt deutlich an Dynamik.


Welches sind die treibenden Kräfte?

Während die Debatte zur Steuertransparenz ursprünglich durch die Finanzkrise von 2007/2008 und die öffentliche Wahrnehmung ausgelöst wurde, wonach Grossunternehmen nicht die Steuern entrichten, die sie fairerweise bezahlen müssten, hat sich die Diskussion in den letzten zehn Jahren wesentlich weiterentwickelt. Hierfür gibt es zwei wesentlichen treibenden Kräfte: neue regulatorische Vorgaben und Markteinflüsse.

  • Neue regulatorische Vorgaben: Nationale und/oder internationale Regulierungsinitiativen, die Transparenz als vertrauensbildende Massnahme nutzen wollen, wurden bereits umgesetzt oder gewinnen zunehmend an Rückhalt. Durch COVID-19 und den Druck auf die Regierungen, die gewährten Rettungspakete zu rechtfertigen, wird die Debatte zusätzlich befeuert. Einige der Vorschriften und Standards sind bereits rechtlich bindend (z. B. CbCR, CRD-IV-Richtlinie, EU-Rechnungslegungsrichtlinie, nationale Bestimmungen in Grossbritannien, Australien, Norwegen usw.). Andere können auf freiwilliger Basis umgesetzt werden (z. B. UN-PRI, GRI-Standards usw.), und wieder andere werden demnächst implementiert (z. B. Public-CbCR-Richtlinie der EU).
  • Markteinflüsse: Von Unternehmen wird erwartet, dass sie ihren Unternehmenszweck und ihren Beitrag für die Gesellschaft reflektieren. Mit der Einführung von Nachhaltigkeitszielen und -strategien steigt der Druck auf die Unternehmen, ihre Steuertransparenz an diesen Zielen auszurichten und mit ihrer übergeordneten Kommunikationsstrategie und den Positionierungen der Mitbewerber in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wollen Investoren vermehrt verantwortungsbewusst agieren. Daher gilt Steuertransparenz in Nachhaltigkeitsrankings zunehmend als relevanter Indikator.

David Linke' Aussage (Global Head of Tax & Legal KPMG International) bringt die Konsequenzen für die Unternehmen auf den Punkt:

«Da heute bei den meisten Unternehmen der soziale Nutzen im Vordergrund steht, müssen sie so auf die Forderungen nach Steuertransparenz reagieren, wie es ihren Unternehmenswerten entspricht. Das ist entscheidend, um das öffentliche Vertrauen zu stärken und zu wahren.»


Doch was bedeutet Steuertransparenz ganz konkret?

Je nach Gegenüber werden Sie ganz unterschiedliche Meinungen zum Thema Steuertransparenz zu hören bekommen. Bei den Steuertransparenz-Standards gehen die Auffassungen darüber, was «transparent» bedeutet, ziemlich weit auseinander. Steuertransparenz ist somit ein weit gefasster Begriff. Hinzu kommt: Was die Unternehmen, die Öffentlichkeit, die Investoren und die Regierungen als «ausreichend» erachten, wird sich im Lauf der Zeit ändern. Vermutlich wird sich die Definition dessen, was die «Norm» ist, allmählich verschieben, sodass faktisch immer mehr Kennzahlen offengelegt werden. Diese Auffassung der Steuertransparenz lässt sich wie folgt veranschaulichen:


Die Public-CbCR-Richtlinie der EU – ein potenzieller Gamechanger?

Die neue EU-Richtlinie zur öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung (Public Country-by-Country Reporting, CbCR) tritt per 21. Dezember 2021 in Kraft.

Die neuen Offenlegungspflichten gelten für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von über 750 Millionen Euro, sofern sie in der EU entweder eine Muttergesellschaft oder aber Tochtergesellschaften bzw. Zweigniederlassungen einer bestimmten Grösse haben. Ihre Berichterstattung muss Informationen zu allen Mitgliedern der Unternehmensgruppe (einschliesslich gewisser nicht in der EU ansässigen Mitgliedern) umfassen und Angaben zu sieben Schlüsselbereichen offenlegen:

  • Kurzbeschrieb der Geschäftstätigkeit
  • Anzahl Mitarbeitende
  • Nettoumsatz (inkl. Umsatz der verbundenen Unternehmen)
  • Gewinn oder Verlust vor Steuern
  • Steuerrückstellungen
  • Steuerzahlungen
  • Einbehaltener Gewinn

Die Informationen müssen für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem die Gruppe tätig ist, einzeln dargestellt werden. Informationen in Bezug auf ein Land, das von der EU als «nicht kooperativ» eingestuft wird oder gemäss EU seit mindestens zwei Jahren als Grey-List-Land gilt, sind ebenfalls separat auszuweisen. Die Angaben in Bezug auf alle weiteren Drittstaaten können aggregiert dargestellt werden.  

Die Berichte sind in den Unternehmensregistern der betreffenden EU-Mitgliedstaaten zu veröffentlichen, ebenso wie auf den Websites der betreffenden Unternehmen. Dort müssen die CbC-Berichte mindestens fünf Jahre lang der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Wenn die Muttergesellschaft nicht dem Recht eines EU-Mitgliedstaats unterliegt, muss die Berichterstattung von den EU-Tochtergesellschaften oder -Zweigniederlassungen vorgenommen werden – es sei denn, die Muttergesellschaft veröffentlicht einen Bericht, der diese Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen miteinschliesst.  

Der vorläufige Zeitplan zur Umsetzung der Richtlinie sieht wie folgt aus:

Zu beachten ist jedoch, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen bereits früher im lokalen Recht verankern können. Aus diesem Grund müssen die Unternehmen die Umsetzungszeitpläne der einzelnen EU-Staaten stets im Blick behalten.

    


Benchmarking survey

Unsere Umfrage gibt Aufschluss darüber, wie sich die Landschaft der Steuertransparenzberichte in der Schweiz entwickeln wird und wie die Unternehmen diesbezüglich verfahren .

Im Einklang mit den internationalen Entwicklungen zeigt die Umfrage, dass viele Unternehmen noch eine abwartende Haltung einnehmen, während eine relativ kleine Anzahl von Themenführern die sich entwickelnde Best Practice für Steuertransparenzberichte prägt. Der GRI 207: Tax-Standard ist die bevorzugte Richtlinie, und externe Prüfberichte haben einen hohen Stellenwert.


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