Das ESTV-Kreisschreiben Nr. 25 bringt Neuerungen für Immobilienfonds

Besteuerung von kollektiven Kapitalanlagen

Schweizerische kollektive Kapitalanlagen besitzen überwiegend keine eigene Rechtspersönlichkeit. Immobilienanlagen wurden daher über Jahrzehnte via Aktiengesellschaften gehalten. Mit der steuerlichen Harmonisierung hat die Zahl von Direktanlagen rasant zugenommen. Das angepasste Kreisschreiben präzisiert die Besteuerung von Immobilienfonds. Astrid Keller und Christoph Frey liefern eine Übersicht.

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