Steuertransparenz bei Gruppenanfragen
Steuertransparenz bei Gruppenanfragen
Unabhängig des automatischen Informationsaustauschs (AIA) haben ausländische Steuerbehörden die Möglichkeit, Daten von Steuerpflichtigen via Gruppenanfragen zu erhalten.
Mittels Gruppenanfragen können ausländische Staaten insbesondere an Daten von Steuerpflichtigen kommen, welche dem AIA, z.B. mittels einer Kontosaldierung vor Inkrafttreten des AIA, entfliehen wollen. Nach der Gutheissung der Gruppenanfrage der niederländischen Behörden stellt sich weniger die Frage, ob weitere Gruppenanfragen folgen werden, sondern, wann welche Staaten vergleichbare Gruppenanfragen stellen werden.