COVID-19: Kanton Luzern COVID-19: Kanton Luzern
COVID-19: Steuerliche Massnahmen des Kantons Luzern
Die aktuelle Situation hat den Kanton Luzern dazu veranlasst, verschiedene Erleichterungen für natürliche sowie juristische Personen in Bezug auf steuerliche Angelegenheiten zu gewähren. Damit leistet der Kanton Luzern einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der andauernden Coronakrise.
- Die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung 2019 werden wie folgt erstreckt:
- Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige: 31. Mai 2020
- Unselbständigerwerbende mit Steuervertreter und Selbständigerwerbende: 31. August 2020
- Juristische Personen: 8 Monate ab Geschäftsabschluss
Fristerstreckungsgesuche über diese Daten hinaus werden individuell, schnell und unkompliziert behandelt.
- Mit dem Versand von Akontorechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern 2020 wird bis voraussichtlich August 2020 zugewartet.
- Auf den Versand von Zahlungserinnerungen für fällige Beitrage für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer wird bis auf Weiteres verzichtet.
- Auf die Erhebung von Verzugszinsen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer wird für das Kalenderjahr 2020 verzichtet.
- Auf den Versand von Veranlagungsverfügungen und Steuerrechnungen wird bis auf Weiteres verzichtet. Für die bereits versendeten Veranlagungsverfügungen und Steuerrechnungen (Datum: 2. April 2020) kommt es zu einem Stillstand der Einsprache- und Beschwerdefristen bis zum 19. April 2020. Somit beginnen die 30-tägigen Fristen erst am 20. April 2020 zu laufen.
- Auf den Versand von Schatzungsanzeigen wird bis auf Weiteres verzichtet. Für die bereits versendeten Schatzungsanzeigen (Datum: 30. März 2020) kommt es zu einem Stillstand der Einsprache und Beschwerdefristen bis zum 19. April 2020. Somit beginnen die Fristen erst am 20. April 2020 zu laufen.
Die offiziellen Informationen des Kantons Luzern sind hier abrufbar. Die beschlossenen steuerlichen Massnahmen des Bundes, so insbesondere in Bezug auf die Mehrwert- und Verrechnungssteuer sowie die Stempelabgaben, finden Sie auf den offiziellen Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV sowie jener des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.