• Erich Meier, Partner |

Kleine und umso teurere Reform der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat möchte die berufliche Vorsorge anhand des Sozialpartner-Vorschlags reformieren. Eine zu bescheidene Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0% soll mit einem im Giesskannenprinzip verteilten Zuschlag für jeden Neurentner erkauft werden.

Pünktlich auf Weihnachten hat der Bundesrat ein Geschenk an alle gemacht, die ein Interesse an der beruflichen Vorsorge in der Schweiz haben. Er hat seinen Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge präsentiert und die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform entspricht dem Vorschlag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) und von Travail.Suisse.

Eckwerte der Reform

Die Reform enthält diverse Eckwerte, die wie folgt eingeordnet werden können:

Element Reform Kommentar
Reduktion Umwandlungssatz
von 6.8 auf 6.0%
Zu zaghafte Reduktion. Im heutigen Zinsumfeld kann nur mit einem Ertrag von 2.0% gerechnet werden, was ein Umwandlungssatz von rund 5.0% rechtfertigen würde. Ein Umwandlungssatz von 6.0% ist nicht nachhaltig.
Lebenslanger Rentenzuschlag
von CHF 200 für die nächsten fünf Rentnerjahrgänge, von CHF 150 für die darauf folgenden fünf Jahrgänge und CHF 100 für die weiteren darauf folgenden Jahrgänge. Danach Rentenzuschläge gemäss Kompetenz Bundesrat im Rahmen der vorhanden Mittel. Finanzierung dieses Rentenzuschlags durch einen Beitrag von 0.5% auf dem AHV-pflichtigen Einkommen.

Der Rentenzuschlag wird im Giesskannenprinzip an alle Neurentner verteilt. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge auf den AHV-Löhnen sämtlicher in einer Pensionskasse versicherten Arbeitnehmer. Hier wurde vergessen, dass die Pensionskassen bereits beträchtliche Reserven zur Finanzierung von so genannten Pensionierungsverlusten angehäuft haben und Kompensationsmassnahmen weitgehend aus eigener Kraft finanzieren können.

Zudem werden Pensionskassen und Arbeitgeber genötigt, Kompensationsmassnahmen zu finanzieren, selbst wenn sie bereits auf eigene Kosten ihre Hausaufgaben erledigt haben. Dies ist eine sehr fragwürdige Umverteilungskomponente, die direkt die Selbstverantwortung torpediert.

Erhöhung versicherter Lohn
durch Halbierung des Koordinationsabzugs
Davon profitieren Mitarbeitende mit tiefen Löhnen oder aber auch Teilzeitbeschäftigte. Dadurch haben sie die Möglichkeit, mehr Kapital bis zur Pensionierung anzusparen und höhere Renten zu bekommen. Selbstverständlich verteuert diese Reformkomponente bei der Einführung die Arbeitsleistung dieser Personen. Längerfristig dürften sich diese Kosten (teilweise) glätten, da die Arbeitgeber die Löhne unter einer Gesamtkostenbetrachtung ansetzen.
Anpassung Altersgutschriften
durch Reduktion der Beitragsstaffelung von vier auf zwei Altersabstufungen. Bis anhin betrugen die Gutschriften 7.0 bis 18.0%, neu liegen sie zwischen 9.0 und 14%. Im Durchschnitt sind so die Beiträge in einem Erwerbsleben 8% tiefer.
Die Reduktion der durchschnittlichen Altersgutschriften wird durch eine Senkung des Koordinationsabzugs mehr als kompensiert. Insofern wird in Kompensation immer noch mehr Geld angespart.
Unter anderem sollen durch die Reduktion der höchsten Beiträge die Kosten für ältere Arbeitnehmer reduziert werden, was deren Chancen im Arbeitsmarkt erhöhen soll.
Abschaffung Zuschüsse für ungünstige Altersstruktur
da diese aufgrund der neuen Bestimmungen nicht mehr gerechtfertigt werden können.
Konsequent richtig.

Der Reformvorschlag des Bundesrats zementiert insbesondere den Status quo hinsichtlich Leistungshöhe und Pensionierungsalter. Er nimmt dabei eine neue, wenigstens offizielle Komponente der Umverteilung in Kauf und schlachtet keine "heiligen Kühe" wie die Erhöhung des Rentenalters oder die Flexibilisierung von Renten. Die Reduktion des Umwandlungssatzes auf 6.0% kann nur ein Zwischenschritt sein, der innert kürzester Zeit wieder aufgegriffen werden muss. Ein grosser Wurf sieht anders aus. Zu befürchten ist, dass eine nächste, aus heutiger Sicht bereits wieder dringende Reform, noch viel teurer wird. Nicht zu vergessen sind die exorbitant hohen Kosten, die für die laufende Finanzierung der AHV anfallen werden.

Einmal mehr muss leider zur Kenntnis genommen werden, dass die Nachhaltigkeit primär dort eingefordert werden soll, wo es nicht weh tut. Pensionskassen sind zurecht je länger je mehr der Forderung ausgesetzt, ihre Vermögensanlagen nach Aspekten der Nachhaltigkeit anzulegen. Wieso dies auf Seiten der Verbindlichkeiten und Rentenzahlungen nicht auch gelten soll, hat keine Logik. Die Hoffnung bleibt, dass das neue Parlament den Nachhaltigkeitsbegriff auch auf die beiden grossen und für unser Land essentiell wichtigen Themen Altersvorsorge und Gesundheitswesen anwenden wird.

Was macht man mit einem Weihnachtsgeschenk, das man in dieser Form nicht möchte? Auf Ricardo oder ebay stellen geht in diesem Fall leider nicht. Sie sind herzlich dazu eingeladen, Ihre Meinung bei Ihren Interessensvertretern zu deponieren.

Mehr zum Vorsorgesystem der Schweiz: Kurzfristdenken zur Rettung des Generationenvertrags? (PDF)

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