• Olivier Eichenberger, Director |

Das Schweizer Stimmvolk genehmigt die Schweizer Unternehmenssteuerreform

Die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz bleibt attraktiv: Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wurde vom Volk deutlich angenommen. Damit wird ein klares Signal zur Kooperation in Richtung EU und internationaler Gemeinschaft gesendet. Der ständige Vorwurf, in Steuersachen nicht kooperativ zu sein, und das Risiko, deshalb auf der schwarzen Liste der EU zu landen, werden mit dem „Volks-Ja“ beseitigt.

Die Bedeutung des “Volks-Ja” für die Schweiz

Die Schweiz befindet sich seit Dezember 2017 auf der grauen Liste der EU. Diese umfasst Staaten, welche Kooperation und Besserung in Bezug auf nicht mehr akzeptierte Besteuerungspraxen versprochen haben und seither unter Beobachtung der EU stehen. Bis Ende des Kalenderjahres 2018 wäre die Schweiz verpflichtet gewesen, die fünf von der EU und OECD kritisierten Steuerregimes für Unternehmen abzuschaffen. Das war aber aufgrund des direktdemokratischen Prozesses in der Schweiz nicht möglich. Doch anstatt die Schweiz bereits zu diesem Zeitpunkt auf die schwarze Liste zu setzen, zeigte die EU Nachsicht und verlängerte die Frist bis Ende 2019.

Die nun besiegelte Schweizer Unternehmenssteuerreform verfolgt die Abschaffung dieser international nicht mehr akzeptierten Steuerregimes mit Übergangsmassnahmen sowie die Einführung von Ersatzmassnahmen. Die verschiedenen Massnahmen der Vorlage und die Verknüpfung mit einer zusätzlichen AHV-Finanzierung haben in mehreren politischen Lagern Gegner mobilisiert, weshalb der Ausgang der Abstimmung bis zum Schluss ungewiss blieb.

Erfreulicherweise hat sich das Schweizer Stimmvolk für die Reform entschieden und damit den Weg für ein international akzeptiertes Unternehmenssteuerregime geebnet, das die steuerliche Standortattraktivität stärkt und auch die Finanzierungsbedürfnisse des Staates sichert. Die Schweiz punktet daher in Zukunft nicht nur mit der Einführung der Patentbox und des Zusatzabzugs für Forschungs- und Entwicklungsaufwand, sondern auch weiterhin mit tiefen Gewinnsteuersätzen im internationalen Steuerwettbewerb.

Weiteres Vorgehen und Ausblick

Das Inkrafttreten der Reform auf Bundesebene ist per 1. Januar 2020 vorgesehen. Die effektive Umsetzung der Steuerreform erfolgt allerdings durch die Implementierung in den kantonalen Steuergesetzen. Dies gilt insbesondere für die ebenfalls zur Strategie der Reform gehörenden kantonalen Steuersatzsenkungen, die formell nicht Teil der Bundesvorlage sind. Die Regelung betreffend befristete Sondersteuersatzlösung können die Kantone ab sofort in Kraft setzen, um die faktische Steuererhöhung für jene Gesellschaften zu mildern, die bereits vorzeitig auf den kantonalen Steuerstatus verzichten möchten.

Trotz der Annahme der Reform auf Bundesebene sind auf kantonaler Ebene noch gewisse Hürden zu nehmen. Die Kantone haben aber die von ihnen beabsichtigten Umsetzungsparameter zu den einzelnen Massnahmen entweder bereits beschlossen oder zumindest bekanntgegeben.

Unsere Dienstleistungen und weitere Informationen

Mehrsprachiger Artikel

Dieser Artikel ist auch in folgenden Sprachen verfügbar

Durchstöbern, Verwalten und Teilen

Verwalten Sie Ihre eigene Bibliothek und teilen Sie die Inhalte.