DelVO (EU) 2022/1455 über technische Standards für die Eigenmittelanforderung

Financial Services News

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Am 5. September 2022 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1455 der Kommission veröffentlicht. Sie ergänzt die Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die technischen Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderung für Wertpapierfirmen auf der Grundlage fester Gemeinkosten.

Die neue DelVO (EU) Nr. 2022/1455 konkretisiert Vorschriften zur Festlegung der Eigenmittelanforderung für Wertpapierfirmen auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten. Demnach sollen Wertpapierfirmen die Möglichkeit haben, die Anforderung für fixe Gemeinkosten auch auf der Basis nicht geprüfter Abschlüsse zu berechnen, wenn ihre Abschlüsse nicht der Prüfungspflicht unterliegen.

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