Partielle Verschiebung der Erstanwendung von EBA DPM v3.2

Financial Services News

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Der am 24. August 2022 veröffentlichte Newsletter der OeNB informiert über die voraussichtliche Verschiebung der Erstanwendung von DPM v3.2 durch die EBA. Betroffen sind nur jene Teile, bei denen der entsprechende ITS adaptiert werden muss.

Hintergrund der Verschiebung ist die verzögerte bzw noch fehlende Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Zusammenhang mit Art 430 Abs 7 der CRR, der eine Mindestimplementierungsdauer von sechs Monaten vorsieht.

Davon sind folgende Themenbereiche betroffen:

  • COREP Own Funds
  • COREP ALM
  • Asset Encumbrance
  • G-SII

Bisher konnten keine gültigen Prüfungsstammdaten veröffentlicht werden, da der Erstanwendungszeitpunkt des neuen Release noch nicht feststeht. Die bereits veröffentlichten Änderungen der Erhebungsstammdaten werden nochmals überarbeitet.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link.