Konsultation über RTS zu Forderungswerten von synthetischen Zinsüberschüssen in Verbriefungen

Financial Services News

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Die EBA hat am 9. August 2022 eine Konsultation zu RTS-Entwürfen hinsichtlich der Bestimmung von Forderungswerten von synthetischen Zinsüberschussen (synthetic excess spread – SES) in Verbriefungen durch Originatoren eingeleitet.

Im Rahmen des Capital Markets Recovery Packages (CMRP) wurde eine bedingte Vorzugsbehandlung für die von Originatoren bei bilanzwirksamen STS-Verbriefungen zurückbehaltenen, vorrangigen Tranchen festgelegt, die auf den qualitativen Anforderungen der Verbriefungs-VO beruhen. Aufgrund der Senkung der Eigenkapitalanforderungen gab es Bedenken hinsichtlich möglicher regulatorischer Arbitragemöglichkeiten, weshalb Eigenkapitalanforderungen für synthetische Zinsüberschüsse (SES) eingeführt wurden.

Diese Arbitragemöglichkeiten können entstehen, wenn der Originator die Bonität der Verbriefungspositionen verbessert, welche von Sicherungsgebern gehalten werden. Dabei legt der Originator Beträge zur Deckung von Verlusten während der Transaktionsdauer, welche aus verbrieften Forderungen entstammen, vertraglich fest. Diese Beträge, die den Originator ähnlich wie eine ungedeckte Garantie belasten, wurden bisher nicht risikogewichtet.

Die Konsultation endet am 14. Oktober 2022.

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