Technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate

Financial Services News

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Die Europäische Kommission hat die DelVo (EU) 2022/1302 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate und für Verfahren für Anträge auf Ausnahmen von Positionslimits erlassen. Mit der veröffentlichten Verordnung soll zur Verbesserung der Stabilität und Integrität der Finanzmärkte in der Union eine Methodik für die einheitliche Berechnung von Positionslimits für Warenderivate festgelegt werden.

Gründe für die Schaffung der DelVO sind zum einen die Definition technischer Begriffe der Richtlinie 2014/65/EU, um ein einheitliches Verständnis zu gewährleisten und zum anderen die Vermeidung von Aufsichtsarbitrage, sowie die Förderung von Einheitlichkeit durch die Schaffung einer Methodik für die Berechnung von Positionslimits.

Zur Berechnung der effektiven Höhe einer Position, die ein Marktteilnehmer zu einem beliebigen Zeitpunkt kontrolliert, sollten die Kauf- und Verkaufspositionen jedes Teilnehmers in einem bestimmten Warenderivat gegeneinander aufgerechnet werden. Zur Bestimmung des Umfangs einer Position, die über einen Optionskontrakt oder ein auf derselben Handelsplattform gehandeltes Warenderivat, das eine Untermenge des Hauptkontrakts ist, gehalten wird, sollte eine Delta-Äquivalenzbasis verwendet werden.

Im Einklang mit der Richtlinie 2014/65/EU müssen Positionsbeschränkungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Gruppenebene umgesetzt werden und alle von Dritten im Namen einer Person gehaltenen Positionen berücksichtigt werden.

Positionsbeschränkungen müssen gemäß den in der Richtlinie (EU) 2021/338 dargelegten Überarbeitungen auf wesentliche oder substanzielle Warenderivate, die an Handelsplätzen gehandelt, sowie auf ihre wirtschaftlich gleichwertigen OTC-Kontrakte ("EEOTC") angewandt werden. Warenderivate mit offenen Positionen von durchschnittlich mindestens 300.000 handelbaren Einheiten in einem Einjahreszeitraum gelten als kritisch oder signifikant.

Um zu bestimmen, welche Positionen in Warenderivaten objektiv messbar zur Verringerung der direkt mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken beitragen, müssen bestimmte Kriterien festgelegt werden, beispielsweise eine Definition für ein Sicherungsgeschäfts nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).

Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob die in Artikel 57 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU aufgeführten Faktoren bei der Festlegung des endgültigen Positionslimits eine Anpassung des Richtwerts erforderlich machen. Dabei sollten die Faktoren berücksichtigt werden, die für das fragliche Warenderivat relevant sind.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/591 der Kommission (4) ergänzt die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate. Die vorliegende Verordnung ersetzt die genannte delegierte Verordnung unter Berücksichtigung der Änderungen der Richtlinie 2014/65/EU durch die Richtlinie (EU) 2021/338. Die Verordnung ist seit dem 10. Mai 2022 in Kraft.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302.