DelVO über die Offenlegung der Anlagestrategie durch Wertpapierfirmen

Financial Services News

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Im EU-Amtsblatt wurde am 7. Juli 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1159 zur Ergänzung der Investmentfirm Regulation (IFR) im Hinblick auf technische Regulierungsstandards (RTS) für die Offenlegung der Anlagestrategie durch Wertpapierfirmen veröffentlicht. Dabei werden ua Informationen über den Anteil der mit den direkt oder indirekt von der Wertpapierfirma gehaltenen Aktien verbundenen Stimmrechte offengelegt.

Den Offenlegungsgrundsätzen unterliegen Wertpapierfirmen, die weder kleine noch miteinander verflochtene Wertpapierfirmen sind. Diese Firmen müssen gemäß IFR Informationen über ihre Anlagestrategie offenlegen, um ihren Anlegern und den Marktteilnehmern im weiteren Sinne Transparenz darüber zu verschaffen, welchen Einfluss sie auf die Unternehmen haben, an denen sie direkt oder indirekt Aktien halten, die mit Stimmrechten verbunden sind, und wie sie abstimmen. Die Offenlegung umfasst ua. Informationen zu Stimmrechtsrechtanteilen, Wahlverhalten, Stimmrechtsberater sowie Abstimmungsleitlinien.

In der DelVO sind zudem Meldebogen enthalten, welche umfassende und vergleichbare Informationen über das Wahlverhalten von Wertpapierfirmen und deren Einfluss auf die Unternehmen, in die investiert wird, vermitteln sollen.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1159 ist seit 26. Juli 2022 in Kraft.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1159