Konsultation der überarbeiteten MiFID II-Leitlinien zur Product Governance

Financial Services News

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Die ESMA hat am 8. Juli 2022 eine Konsultation zu den überarbeiteten MiFID II-Leitlinien zur Product Governance veröffentlicht. Die Neuerungen enthalten ua Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Zielen, mit denen ein Produkt vereinbar ist, sowie Empfehlungen zu den neuen Anlegerschutz-Bestimmungen.

Die wichtigsten Neuerungen der MiFID II-Leitlinie zur Product Governance kurz zusammengefasst:

In den Leitlinien wurden Ergänzungen in Bezug auf die Ermittlung des potenziellen Zielmarktes vorgenommen. Hersteller können einen Zielmarkt für eine Produktgruppe festlegen, sofern die Produkte ausreichend vergleichbare Merkmale aufweisen („Clustering-Ansatz“).

Innerhalb der Kategorie der Kundenziele und -bedürfnisse sollen Produkthersteller künftig alle nachhaltigkeitsbezogenen Ziele angeben, mit denen das Produkt vereinbar ist. Dabei sollen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Mindestanteil des Produkts, der in ökologisch nachhaltige Anlagen gemäß Taxonomie-VO investiert wird
  • Mindestanteil des Produkts, der in nachhaltige Anlagen gemäß Disclosure-VO investiert wird
  • Berücksichtigung wesentlicher negativer Auswirkungen (PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren des Produkts

In Anbetracht der Art des Produkts und der Wertpapierdienstleistung sollen Produktvertreiber die vom Produkthersteller festgelegte Vertriebsstrategie präzisieren. Insbesondere dann, wenn der Produktvertreiber der Ansicht ist, dass ein komplexeres Produkt mit einem engen Zielmarkt auch im Rahmen von Nicht-Beratungsdienstleistungen vertrieben werden kann. Der Produktvertreiber sollte dabei zusätzliche Maßnahmen festlegen, um sicherzustellen, dass die Vertriebsstrategie mit dem Zielmarkt des Produkts vereinbar ist.

Beim regelmäßigen Austausch zwischen Herstellern und Vertreibern soll dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewendet werden.

Alle weiteren Neuerungen finden Sie unter folgendem Link:

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