Finale Leitlinien zu den Kriterien für die Befreiung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gem IFR

Financial Services News

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Die EBA veröffentlichte am 29. Juli 2022 in Übereinstimmung mit der Investment Firms Regulation (IFR) ihre finalen Leitlinien zu den Kriterien für die Befreiung kleiner und nicht-verflochtene Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen.

Die IFR hat verbindliche Liquiditätsanforderungen für alle Wertpapierfirmen eingeführt. Die IFR zielt jedoch darauf ab, einen verhältnismäßigen Ansatz für kleine und nicht-verflochtene Wertpapierfirmen zu gewährleisten, indem sie den zuständigen Behörden ermöglichen, solche Firmen vollständig von den Liquiditätsanforderungen auszunehmen. Die EBA-Leitlinien gehen auf drei Kernelemente ein, um eine harmonisierte Anwendung der Ausnahmeregelung zu gewährleisten:

  • die Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten, die eine Wertpapierfirma für die Freistellung qualifizieren;
  • die Kriterien, die eine zuständige Behörde vor der Gewährung der Ausnahme bewerten sollte;
    Leitlinien für die zuständigen Behörden bei der Gewährung und dem Entzug der Freistellung. 

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