ESMA erläutert die Klassifizierung von Gegenparteien aus Drittländern

Financial Services News

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Die ESMA veröffentlichte am 12. Juli 2022 eine Stellungnahme zur Klassifizierung von Gegenparteien. Darin wird klargestellt, wie Finanzunternehmen aus Drittländern in den wöchentlichen Positionsberichten über Warenderivate und Derivate auf Emissionszertifikate gemäß MiFID II eingestuft werden sollten.

Die ESMA stellt in ihrer Stellungnahme klar, dass Finanzinstitute aus Drittländern für die Zwecke der wöchentlichen Positionsberichte so klassifiziert werden sollen, wie wenn sie in der EU niedergelassen wären. Dadurch soll die Qualität und Kohärenz der Berichte verbessert werden.

Die Stellungnahme der ESMA resultiert aus dem Bericht der ESMA über den EU-Emissionshandelsmarkt von März 2022. Darin wurden Probleme im Zusammenhang mit der uneinheitlichen Klassifizierung von finanziellen Gegenpartien aus Drittländern in den wöchentlichen Positionsberichten festgestellt.

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