EBA analysiert die Inanspruchnahme von Ausnahmen im Großkreditregime

Financial Services News

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte am 22. Juli 2022 einen Bericht über die Inanspruchnahme bestimmter Ausnahmen im Rahmen der Regelung für Großkredite. Der Bericht zeigt, dass einige der bewerteten Ausnahmen in der EU weit verbreitet sind und ihre Abschaffung erhebliche Auswirkungen hätte. Weiters wird die Nutzung der verschiedenen Ausnahmeregelungen durch die Banken aus verschiedenen Blickwinkeln analysiert und werden die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung einzelner Ausnahmen quantifiziert.

Die EBA hat auf der Grundlage des Art 507 Abs 1 CRR nach einer spezifischen Datenerhebung einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die quantitativen Auswirkungen bewertet, die die Abschaffung bestimmter Ausnahmen, deren Inanspruchnahme zur Nichtanwendung der Großkreditobergrenze auf Risikopositionen bzw. Nichteinbeziehung in die Risikopositionen führt sowie die Begrenzung der Inanspruchnahme besagter Ausnahmen hätte. Dem Bericht liegt die Analyse von 181 Instituten aus 25 EU/EWR-Ländern zugrunde.

In dem Bericht wird für jede Ausnahme die Anzahl der in den einzelnen Mitgliedstaaten ausgenommenen Großkredite, die Anzahl der Institute pro Mitgliedstaat, die die Ausnahme in Anspruch nehmen und der Gesamtbetrag, der in den einzelnen Mitgliedstaaten ausgenommenen Risikopositionen bewertet.

Der Bericht enthält keine eEmpfehlungen, sondern detaillierte quantitative Angaben darüber, wie die Ausnahmen mit Stand Juni 2021 genutzt wurden.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link.