Verordnungsentwurf zur Änderung der FMA-Incoming-Plattformverordnung

Financial Services News

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Die FMA hat am 26. Juli 2022 eine Konsultation zu ihrem Verordnungsentwurf zur Änderung der FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) eingeleitet. Mit der vorliegenden Novelle werden die über das IMAS Portal zu übermittelnden Einbringungen um bestimmte Anzeigen von bedeutenden Instituten erweitert.

Mit der Novelle der FMA-IPV werden die Einbringungen, die im Wege des Information Management System Portals (IMAS Portal) zu übermitteln sind um Anzeigen von bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen betreffend Auslagerungen sowie um bestimmte deskriptive Informationen über Programme gedeckter Schuldverschreibungen erweitert.

Darüber hinaus wird von der Verordnungsermächtigung in § 14 PEPP-Vollzugsgesetz Gebrauch gemacht, wonach die FMA durch Verordnung vorschreiben kann, dass die Anzeigen und Übermittlungen gemäß § 13 Abs 2 und 3 des PEPP-Vollzugsgesetzes und gemäß Art 6, Art 8 Abs 1 lit a und Art 21 der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen sowie bestimmten Gliederungen, technischen Mindestanforderungen und Übermittlungsmodalitäten zu entsprechen haben. Von dieser Verordnungsermächtigung soll mit der vorliegenden Novelle Gebrauch gemacht werden.

Den Entwurf der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die FMA-Incoming-Plattformverordnung geändert wird finden Sie unter folgendem Link.