Entscheidung der EBA zur Meldung von Betrugsdaten gemäß der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie

Financial Services News

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) publizierte am 1. Juli 2022 eine Entscheidung über die Meldung von Betrugsdaten gemäß Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2). Die zuständigen Behörden haben an die EBA die Betrugsdaten gemäß PSD 2, wie in den Leitlinien der EBA über die Anforderungen an die Meldung von Betrugsfällen spezifiziert über die Europäische Zentralisierte Dateninfrastruktur (EUCLID) und gemäß dem EBA-Datenpunktmodell (DPM) zu melden.

Die Entscheidung der EBA betreffend die Meldung von Betrugsdaten gemäß PSD 2 durch die zuständigen Behörden regelt insbesondere den Anwendungsbereich, die zu meldenden Daten, die Meldetermine sowie die Datenqualität und enthält Bestimmungen betreffend Vertraulichkeit und technische Spezifizierungen.

Die Entscheidung der EBA dient der Straffung des Ablaufs, indem die EZB im Namen der zuständigen Behörden Daten gemäß den Spezifikationen des EUCLID-Beschlusses übermitteln kann.

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