EBA konsultiert Leitlinien zur Berechnung der Beiträge zu Einlagensicherungssystemen

Financial Services News

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 29. Juli 2022 eine Konsultation zum Entwurf der geänderten Leitlinien für Beiträge zu Einlagensicherungssystemen veröffentlicht. Die überarbeiteten Leitlinien sollen die ursprünglichen Leitlinien straffen und vereinfachen sowie die Relation zwischen dem Risiko eines Kreditinstituts und seinen Beiträgen zum Einlagensicherungssystem verbessern.

  • Die EBA kam zu dem Schluss, dass die in den Leitlinien harmonisierte risikobasierte Berechnung von Beiträgen weiterhin angemessen ist, wies jedoch auf folgende Verbesserungspotentiale hin: Es sollten für die meisten Kernrisikoindikatoren Mindestschwellenwerte festgelegt und ihre Mindestgewichte angepasst werden, um die Leistung der Indikatoren bei der Einschätzung des Risikos für die Einlagensicherungssysteme genauer widerzuspiegeln;
  • Es soll eine bessere Formel für die Berechnung des Risikoanpassungsfaktors jedes Mitgliedsinstituts entwickelt werden, die eine konstante Korrelation zwischen dem Risikoprofil der Institute und ihren Einlagensicherungsbeiträgen gewährleistet;
  • Es sollte spezifiziert werden, wie Einlagen zu berücksichtigen sind, wenn die Deckung durch das Einlagensicherungssystem fraglich ist, einschließlich in Bezug auf Kundengelder, um eine bessere Angleichung zwischen dem Betrag der gedeckten Einlagen eines Kreditinstituts und seinen Einlagensicherungsbeiträgen zu gewährleisten.

Die Konsultation läuft bis 31. Oktober 2022.

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