DelVO zur MiFIR bzgl Gebühren bei Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdienstleistern

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Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/930 wurde am 17. Juni 2022 ergänzend zur MiFIR durch Festsetzung der mit der Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdienstleistern durch die ESMA verbundenen Gebühren veröffentlicht.

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2022/930 der Kommission vom 10. März 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festsetzung der mit der Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdienstleistern durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde verbundenen Gebühren werden die Gebühren festgelegt, die die ESMA für die Beantragung einer Zulassung, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Datenbereitstellungsdienstleistern erheben kann.

Die DelVO tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt mit 20. Juni 2022.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/930.