ESAs veröffentlichen Bericht über Entzug der Zulassung bei Verstößen gegen AML/CFT Vorschriften

Financial Services News

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Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) veröffentlichten am 1. Juni 2022 einen gemeinsamen Bericht, der eine Analyse zur Vollständigkeit, Angemessenheit und Einheitlichkeit der geltenden Gesetze und Praktiken für den Entzug der Zulassung bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMF/CFT), enthält.

Grundsätzlich hebt der Bericht die Bedeutung der angemessenen Integration von AML/CFT-Themen in die aufsichtsrechtliche Regulierung hervor. In diesem Kontext wird die Einführung eines spezifischen Rechtsstandard in alle relevanten sektoralen EU-Rechtsvorschriften befürwortet, um Lizenzen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu widerrufen. Zudem sollen Prüfungen zur Angemessenheit der Vorkehrungen und Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die zuständigen Behörden als eine Bedingung für die Erteilung einer Zulassung oder Registrierung aufgenommen werden.

Der Bericht enthält des Weiteren die Klarstellung, dass der Entzug der Zulassung ein letztes Mittel darstellt, das einer Ermessens- und Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden muss. Abschließend enthält der Bericht eine vorläufige Analyse der Wechselwirkungen zwischen AML/CFT-Vorschriften und dem Rahmen für Krisenmanagement und -bewältigung sowie eine erste Bestandsaufnahme der operativen und legislativen Risiken.

Weitere Informationen finden Sie in der EBA Publikation.