DelVO zu RTS bzgl Berechnung der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen

Financial Services News

Financial Services News

Im EU-Amtsblatt wurde am 21. Juni 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/954 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 183/2014 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die Spezifizierung der Berechnung der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen veröffentlicht.

Kreditinstitute sind aufgrund der COVID-19 Pandemie mit einem Anstieg ausgefallener Risikopositionen konfrontiert, daher soll sichergestellt werden, dass der aufsichtsrechtliche Rahmen keine Nachteile für den Verkauf notleidender Vermögenswerte schafft. Für die Zwecke von Art 127 Abs 1 CRR sollen die anerkannten spezifischen Kreditrisikoanpassungen jegliche Abschläge im Transaktionspreis einer ausgefallenen Risikopositionen berücksichtigen, die das erwerbende Institut nicht durch eine Erhöhung des harten Kernkapitals anerkannt hat. Dadurch soll verhindert werden, dass das erwerbende Institut eine potenzielle Wertverringerung des erwarteten Verlusts nach dem Erwerb sowohl in seinem harten Kernkapital als auch für die Zwecke der Bestimmung des Risikogewichts gem Art 127 Abs 1 CRR doppelt anerkennt.

Die Delegierte Verordnung ist mit 11. Juli 2022 in Kraft getreten.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie folgendem Link.