Konsultationspapier zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets

Financial Services News

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Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte am 30. Juni 2022 ein zweites Konsultationspapier zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht führt eine zweite öffentliche Konsultation über die aufsichtsrechtliche Behandlung von Krypto-Assets durch. Der Ausschuss bittet daher um Stellungnahmen zu den Vorschlägen bis zum 30. September 2022 und beabsichtigt, den Standard bis zum Jahresende fertig zu stellen.

Die Grundstruktur des Vorschlags aus der ersten Konsultation wird beibehalten, wobei Krypto-Assets in zwei große Gruppen unterteilt werden:

  • Gruppe 1 umfasst jene Assets, die eine Reihe von Klassifizierungsbedingungen vollständig erfüllen, dazu zählen tokenisierte traditionelle Vermögenswerte sowie jene mit wirksamen Stabilisierungsmechanismen.
  • Gruppe 2 umfasst jene Assets, die keine der Klassifizierungsbedingungen erfüllen. Diese stellen somit zusätzliche und höhere Risiken dar und würden einer konservativen Kapitalbehandlung unterliegen. Das Konsultationspapier enthält zudem neue Elemente, wie bspw einen Aufschlag für das Infrastrukturrisiko, um die neuen und sich entwickelnden Risiken der Distributed-Ledger-Technologien abzudecken, Anpassungen zur Erhöhung der Risikosensitivität und ein Gesamtbruttolimit für Krypto-Anleger in Gruppe 2.


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