Aktualisierte Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen

Financial Services News

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Am 30. Juni 2022 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre aktualisierten Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen. Die Aktualisierung ist aufgrund des geänderten Vergütungsrahmens gemäß der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) sowie der besonderen Vergütungsregelungen, die für Wertpapierfirmen gem IFD/IFR eingeführt wurden, notwendig.

Die Aktualisierung spiegelt den geänderten Vergütungsrahmen der CRD wider und berücksichtigt den besonderen Vergütungsrahmen für Wertpapierfirmen gem IFD/IFR.

Die zuständigen Behörden sind gemäß der CRD und IFD verpflichtet, Informationen über die Anzahl der natürlichen Personen pro Institut bzw Wertpapierfirma zu erheben, die eine Vergütung von EUR 1 Mio oder mehr pro Geschäftsjahr erhalten. Die Angaben sollten auch Einzelheiten zu den Aufgaben, dem Geschäftsbereich und den Hauptbestandteilen des Gehalts, des Bonus, der langfristigen Prämie und des Rentenbeitrags enthalten. Zudem enthalten die Leitlinien Hinweise zur Sicherstellung, dass die Daten von angemessener Qualität sind, um zuverlässige und kohärente Informationen zu erhalten.

Die Leitlinien gelten ab dem 31. Dezember 2022 für die Daten, die im Jahr 2023 für das Geschäftsjahr 2022 zu erheben sind.

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