EBA veröffentlicht aktualisierte Leitlinien für das Vergütungs-Benchmarking

Financial Services News

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Die EBA publizierte am 30. Juni 2022 ihre finalen Leitlinien für das Vergütungs-Benchmarking im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD). Diese Aktualisierung war notwendig, um die mit der CRD V eingeführten zusätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Für Wertpapierfirmen wurden im Rahmen der IFD gesonderte Leitlinien für das Vergütungs-Benchmarking veröffentlicht.

In den publizierten Leitlinien werden sowohl die Änderungen an den Vergütungs- und Offenlegungsvorschriften der CRD und CRR als auch der neue Vergütungsrahmen für Wertpapierfirmen gem IFD und IFR berücksichtigt. Der in den Leitlinien für Wertpapierfirmen verfolgte Ansatz stimmt mit den Leitlinien für Banken überein.

Die Templates für die Datenerhebung wurden überarbeitet und dabei auch die neuen Templates der CRR Offenlegung berücksichtigt. Zudem werden zusätzliche Informationen über die Anwendung der Ausnahmen von der Auszahlung von Teilen der variablen Vergütung in Form von Instrumenten und von Rückstellungsvereinbarungen erhoben.

Im Einklang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit und den Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit wird das Benchmarking des geschlechtsspezifischen Lohngefälles den zuständigen Behörden die Möglichkeit geben, die Umsetzung solcher Maßnahmen und ihre Entwicklung auf den verschiedenen Entgeltebenen zu überwachen. Die Leitlinien umfassen nun auch das Benchmarking von Genehmigungen der Aktionäre oder sonstigen Gesellschafter betreffend die variable Vergütungskomponente, die 100% der fixen Vergütungskomponente überschreitet. Die Leitlinien sind ab dem 31. Dezember 2022 anwendbar für Benchmarking-Daten, die im Jahr 2023 für das Geschäftsjahr 2022 erhoben werden, die Daten sind von den Instituten und Wertpapierfirmen bis zum 31. August 2023 an die zuständigen Behörden zu liefern. Ausgenommen davon sind die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle, deren erstes Benchmarking sich auf das Geschäftsjahr 2023 bezieht.

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