Änderung des WAG 2018 - MiFID Quick-Fix

Financial Services News

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Im Rechtsinformationssystem des Bundes wurde am 8. Juni 2022 eine Regierungsvorlage für die Änderung des Börsegesetzes 2018, des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 und des Kapitalmarktgesetzes 2019 veröffentlicht. Im WAG 2018 kommt es zur Umsetzung der Änderungen aus dem MiFID Quick-Fix.

Die wesentlichen Änderungen des WAG 2018 umfassen zum einen Erleichterungen für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien wie beispielsweise standardisierte Kosteninformationen sowie obligatorische Serviceberichte. Durch ihre regelmäßige Tätigkeit auf dem Finanzmarkt wird ein geringeres Schutzniveau gewährt.

Banken sind zudem nun verpflichtet ihren Kunden WAG-Informationen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend haben Banken ihre Bestandskunden spätestens acht Wochen vor dem Versenden der Informationen in elektronischer Form über den Wechseln zur automatischen elektronischen Form zu informieren, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.

Ferner kommt es zu Lockerungen der Produktüberwachungspflichten für Anleihen mit einer sogenannten „Make-Whole-Klausel“, durch die sichergestellt ist, dass Anleger einen Betrag in Höhe des gesamten Nettogegenwartswerts von verbliebenen Kupon-Zahlungen und Hauptbetrages der Anleihe erhalten, den sie erlangt hätten, falls die Anleihe nicht frühzeitig aufgekündigt worden wäre.

Beim Derivathandel wird die Anwendung des Positionslimits-Regimes auf signifikante und kritische Warenderivate eingeschränkt. Voraussetzung hierfür sind offene Positionen in einem Einjahreszeitraum von durchschnittlich mindestens 300.000 handelbaren Einheiten. Unbetroffen von dieser Regelung bleiben Derivate für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Schließlich wird eine klare Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebentätigkeiten getroffen. Dies präzisiert entsprechend den Anwendungsbereich der MiFID II Regulierung.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt.