EU-Kommission veröffentlicht Finale RTS zur Offenlegungsverordnung

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Am 6. April 2022 veröffentlichte die EU-Kommission die finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungsverordnung (SFDR). Diese sollen den Marktteilnehmern Rechtssicherheit bei der Vorbereitung auf die Einhaltung der Vorschriften bieten.

Die veröffentlichten RTS zur SFDR konkretisieren Definitionen und allgemeine Bestimmungen sowie Details zum PAI-Reporting auf Gesellschaftsebene, vorvertraglichen Offenlegungen auf Produktebene, der Offenlegung auf der Website und Details zu Produktoffenlegungen in der regelmäßigen Berichterstattung.

Zu den RTS wurden folgende Anhänge mit Standardvorlagen hinzugefügt:

  • Annex I: Standardvorlage für das PAI-Statement auf Gesellschaftsebene und der Zusammenstellung der relevanten Indikatoren
  • Annex II: Standardvorlage für den ESG-Anhang für vorvertragliche Informationen für Art 8 Finanzprodukte
  • Annex III: Standardvorlage für den ESG-Anhang für vorvertragliche Informationen für Art 9-Finanzprodukte
  • Annex IV: Standardvorlage für den ESG-Anhang für die regelmäßige Berichterstattung für Art 8-Finanzprodukte
  • Annex V: Standardvorlage für den ESG-Anhang die regelmäßige Berichterstattung für Art 9-Finanzprodukte

Die RTS sind ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.

Die relevanten Detailinformationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission unter diesem Link: Europäische Kommission