Aktualisierte Leitlinien bzgl Gleichwertigkeit von beruflichen Geheimhaltungspflichten von Drittlandsbehörden

Financial Services News

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Die EBA publizierte am 3. Mai 2022 ihre aktualisierten Leitlinien für die Bewertung der Gleichwertigkeit von beruflichen Geheimhaltungspflichten von Drittlandsbehörden. Damit soll sowohl der Anwendungsbereich als auch Zweck dieser Bewertung erweitert werden.

Die EBA hat in den vergangenen Jahren die zuständigen Behörden innerhalb der EU bei der Bewertung der beruflichen Geheimhaltungspflichten von Drittlandsbehörden unterstützt, um deren Teilnahme an den EU-Aufsichtsgremien gem Art 116 Abs 6 CRD zu erleichtern.

Die EBA-Gründungsverordnung sowie verschiedene bankenaufsichtsrechtliche Bestimmungen (CRD, PSD2, BRRD und AMLD) sehen vor, dass die EU-Behörden Kooperationsvereinbarungen mit Behörden aus Drittländern schließen können. Daher hat die EBA ihre Leitlinien zur Gleichwertigkeit der beruflichen Geheimhaltungspflichten von Drittländern aktualisiert und ermöglicht, dass alle relevanten Bestimmungen einbezogen werden, sofern sie für die spezifischen Drittlandsbehörden gelten. Des Weiteren sollen Kooperationsvereinbarungen unterstützt und die Teilnahme an Aufsichts-, Abwicklungs- und AML-Kollegien gewährleistet werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie in der EBA Publikation.