Finale FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft veröffentlicht

Financial Services News

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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde publizierte am 28. April 2022 die finale Fassung der aktualisierten „FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallsrisiken (FMA-MS-K)“ nach einer bis Mitte Februar durchgeführten Konsultation. Die FMA-Mindeststandards aktualisieren das aus 2005 stammende Regelwerk und passen es an regulatorische Entwicklungen in Gestalt diverser EBA Leitlinien, insbesondere die EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung, an.

Das Ziel der FMA-Mindeststandards ist es, in Kongruenz mit den relevanten EBA Leitlinien einheitliche Standards für das Kreditrisikomanagement zu schaffen, mit denen eine adäquate Begrenzung von Adressenausfallsrisiken, eine Aufwertung des Risikomanagements, die Vermeidung von Interessenskonflikten, eine Stärkung des Risikobewusstseins sowie eine Steigerung der Effizienz der internen Prozesse einhergehen.

Die FMA-Mindeststandards orientieren sich weitgehend am Konsultationsentwurf vom 22. Dezember 2021. Eine verglichen mit dem Konsultationsentwurf in den FMA-Mindeststandards an aktienrechtliche Vorgaben angepasste Formulierung in Bezug auf die Votierung findet sich in Rz 28.

Die Anwendbarkeit der FMA-Mindeststandards erstreckt sich jedenfalls auf die von der FMA direkt beaufsichtigten, weniger bedeutenden Institute. Die EZB entscheidet über die Anwendbarkeit für die von ihr direkt beaufsichtigten, bedeutenden Institute.

Eine proportionale Umsetzung der Vorgaben für Kreditvergabe sowie Risikomanagement und -controlling dürfen Kreditinstitute mit einem Gesamtrisikobetrag unter EUR 375 Mio gem Art 92 Abs 3 CRR vornehmen.

Durch die FMA-Mindeststandards werden die Anforderungen an die Trennung von Markt und Marktfolge noch strenger, die Funktionstrennung hat stets bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleiter zu erfolgen.

In die Mindeststandards werden explizite Verweise auf die weitergehenden Anforderungen diverser EBA-Leitlinien, insbesondere der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, eingefügt, sowie ein tabellenförmiger Abgleich als Anhang aufgenommen.

Bestimmte Vorgaben werden infolge des Vorliegens von EBA-Leitlinien gestrafft, wie zB in Kapitel 4 die Votierung und Dokumentation und in Kapitel 5 die Risikovorsorge bzw. um neue Inhalte ergänzt, wie zB in Kapitel 5 die Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung. In den Mindeststandards entfallen Bezüge auf das standardisierte Privatkundengeschäft als Beispiel für Geschäfte mit geringem Risikogehalt.

Die FMA Mindeststandards für das Kreditgeschäft und andere Geschäfte mit Adressenausfallsrisiken sind ab dem 1. Juli 2022 anwendbar.

Alle weiteren Informationen finden Sie in den FMA-Mindeststandards.