DelVO zur Ergänzung der CRR zur Festlegung der Konsolidierungsbedingungen in bestimmten Fällen des Art. 18 CRR

Financial Services News

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Im Amtsblatt der EU wurde am 26. April 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/676 der Kommission zur Ergänzung der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Bedingungen für eine Konsolidierung in den in Artikel 18 Absätze 3 bis 6 sowie 8 CRR beschriebenen Fällen veröffentlicht.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/676 (DelVO) der Kommission basiert auf regulatorischen technischen Standards der EBA und berücksichtigt die durch die CRR II eingeführten Änderungen in Artikel 18 CRR.

Die DelVO spezifiziert die Bedingungen für die Anwendung der unterschiedlichen Methoden für die aufsichtliche Konsolidierung in den in Artikel 18 Absätze 3 bis 6 und 8 CRR beschriebenen Fällen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die jeweils angemessene Methode der aufsichtlichen Konsolidierung für die Berechnung der CRR-Anforderungen auf konsolidierter Basis angewendet wird. Die in den Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung einbezogenen Unternehmen sind insb Institute, Finanzinstitute und Anbieter für Nebendienstleistungen, im Fall des Art. 7 der DelVO, der auf Artikel 18 Abs 8 CRR Bezug nimmt, Nichtfinanzunternehmen.

Artikel 7 DelVO spezifiziert die Konsolidierungsbedingungen in Fällen von Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen, die keine Institute, Finanzinstitute oder Anbieter von Nebendienstleistungen sind, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass das Institut für diese Unternehmen unter Stress finanzielle Unterstützung ohne vertragliche Verpflichtungen oder über vertragliche Verpflichtungen hinausgehend bereitstellt (Step-in Risiko).

Artikel 8 der DelVO legt die Bedingungen für die Einbeziehung von Instrumenten, die sich im Eigentum von nicht in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen befinden, in das konsolidierte harte Kernkapital, das zusätzliche Kernkapital und das Ergänzungskapital fest.

Die DelVO ist seit 16. Mai 2022 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie in der Delegierte Verordnung (EU) 2022/676.