ESMA ermutigt Crowdfunding-Dienstleister die Umstellung auf neue Regelungen zu beschleunigen

Financial Services News

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Am 19. Mai 2022 veröffentlichte die ESMA ihren Abschlussbericht über die Relevanz einer Verlängerung der in Artikel 48 der Crowdfunding-Verordnung festgelegten Übergangsfrist. Zudem äußert sie Bedenken im Hinblick auf die potenziell nachteiligen Auswirkungen, die eine Nichtverlängerung der Übergangsfrist auf einige nationale Crowdfunding-Märkte haben könnte.

Crowdfunding-Dienstleister, die ihre Dienstleistungen lediglich national erbringen, profitieren zurzeit von einer Übergangsfrist, die am 10. November 2022 ausläuft. Um zu verhindern, dass eine etwaige Verlängerung den Übergang zur Crowdfunding-Verordnung unnötig verzögert, schlägt die ESMA der Europäischen Kommission daher vor, zu prüfen, ob diese Verlängerung auf Crowdfunding-Dienstleister angewendet werden kann, die derzeit nur auf nationaler Ebene tätig sind und vor dem 1. Oktober 2022 ordnungsgemäß eine Zulassung beantragt haben.

Vor diesem Hintergrund ermutigt die ESMA europäische Crowdfunding-Dienstleister, die derzeit nach nationalem Recht tätig sind, so schnell wie möglich den Übergang zu den Regelungen der Crowdfunding-Verordnung zu vollziehen, indem sie bei ihrer zuständigen nationalen Behörde entsprechende Anträge stellen.

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