EBA-Stellungnahme zu von der EU Kommission vorgeschlagenen Änderungen der RTS

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Regulatorisch

Am 8. April 2022 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine Stellungnahme (Opinion) zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen des finalen Entwurfs der technischen Regulierungsstandards (RTS) für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten abgegeben. Darin lehnt die EBA zwei der vorgeschlagenen Änderungen ab.

Die EBA vertritt die Ansicht, dass die Änderungen der vorgelegten Entwürfe erheblich sind, und hat daher eine formale Opinion ausgearbeitet und sich darin gegen zwei wesentliche von der EU Kommission vorgeschlagene Änderungen ausgesprochen.

Die von der EU Kommission vorgelegte Fassung der RTS enthält im Vergleich zu dem von der EBA im Mai 2021 vorgelegten finalen Entwurf zwei wesentliche Änderungen. Zum einen handelt es sich dabei um die Bestimmungen zu den Begrifflichkeiten der direkten und indirekten Finanzierung. Hierbei ist die EBA der Ansicht, dass im bestehenden RTS-Entwurf aus aufsichtsrechtlicher Sicht bereits die notwendigen Grundsätze enthalten sind, um alle Fälle der beiden Finanzierungsarten ohne zusätzliche Beschreibung zu erfassen.

Zum anderen geht es um das Verfahren der vorherigen Genehmigung für die Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Abwicklungseinheiten, für die die Abwicklungsbehörde die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) gemäß Artikel 45 der Abwicklungsrichtlinie (BRRD) auf einen Betrag festgesetzt hat, der nicht über den Verlustabsorptionsbetrag (Loss Absorption Amount, LAA) hinausgeht. Die von der EBA im finalen Entwurf der RTS vorgesehenen administrativen Erleichterungen für diese Abwicklungseinheiten, wie etwa das Absehen vom Erfordernis einer expliziten Antragstellung und die automatische Verlängerung der allgemeinen Vorabgenehmigung (GPP) werden von der EU Kommission nicht unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie in der EBA Publikation.