WAG-Novelle zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktüberwachung

Financial Services Newsflash

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Compliance

Der Begutachtungsentwurf zur WAG-Novelle wurde am 5. April vorgelegt, dadurch werden die Produktüberwachungspflichten durch Nachhaltigkeitsfaktoren und nachhaltigkeitsbezogene Ziele ergänzt. Die WAG-Novelle dient zur Umsetzung der europäischen delegierten Richtlinie (EU) 2021/1269 vom 21. April 2021 zur Änderung der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593.

Die Änderungen des WAG 2018 verpflichten Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, bei den Produkteinführungs- und Überwachungsverfahren jedes Finanzinstruments zukünftig zusätzlich Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Weiters ist der Zielmarkt jener Kundengruppe zu identifizieren, an welche die Finanzprodukte mit einem nachhaltigkeitsbezogenen Ziel vertrieben werden sollen.

Grundlegendes Ziel der geänderten Delegierten Richtlinie, welche im WAG 2018 umgesetzt werden soll, ist, spezifische Finanzinstrumente, welche Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, Anlegern zur Verfügung zu stellen. Dies erfordert auch eine transparente Darstellung der konkret vom Hersteller berücksichtigten Nachhaltigkeitsfaktoren, sodass die Vertreiber der Instrumente potenzielle Kunden über die wesentlichen Inhalte des Produktes umfassend informieren können. Es besteht hingegen keine Verpflichtung, die jeweiligen Kundengruppen zu ermitteln, mit deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen das entsprechende Finanzinstrument und den präferierten Nachhaltigkeitsfaktoren möglicherweise nicht vereinbar sind („negativer Zielmarkt“).

Die Begutachtungsfrist für mögliche Stellungnahmen endet am 26. April 2022. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetzesentwurf.

Die vorliegenden Bestimmungen zur Änderung des WAG 2018 werden am 22. November 2022 in Kraft treten.

Diese hängen eng mit den Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 zusammen (diese ist bereits ab 02. August 2022 anwendbar).

Die DelVO sieht drei Produktkategorien an künftigen nachhaltigen Finanzinstrumenten vor: Entweder das Finanzinstrument weist einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen gemäß der Taxonomie-Verordnung oder der SFDR auf oder das Finanzprodukt berücksichtigt bestimmte nachteilige Auswirkungen an Nachhaltigkeitsfaktoren.

Wir empfehlen, bereits frühzeitig mit der Implementierung der geänderten regulatorischen Vorgaben zu beginnen, da diese erfahrungsgemäß mit der Notwendigkeit von IT-Landschaften und -Prozessen einhergeht. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragestellungen bei der Produktüberwachung und -konzeption in Ihrer Organisation und begleiten Sie sowohl bei der Aufsetzung von geänderten Zielmarkt- und Produktkonzepten als auch bei der Anpassung der MiFID-Beratungsprozesse.

Es ist uns ein Anliegen, Sie stets auf dem neuesten Informationsstand zu halten. Auch in herausfordernden Zeiten sind wir ein verlässlicher Partner für Sie und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unsere Experten.