DelVO für die Ausnahme vom Beaufsichtigungsgrundsatz genehmigter Veröffentlichungssysteme und Meldemechanismen
Financial Services News
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Im EU-Amtsblatt wurde am 24. März 2022 die delegierte Verordnung (EU) 2022/466 ergänzend zur MiFIR durch Festlegung von Kriterien für die Ausnahme von dem Grundsatz der Beaufsichtigung genehmigter Veröffentlichungssysteme und genehmigter Meldemechanismen durch die ESMA veröffentlicht.
Die ESMA hat Zulassungs- und Aufsichtsbefugnisse bezüglich Tätigkeiten von Datenbereitstellungsdienstleistern übertragen bekommen. Dies resultiert aus dem grenzüberschreitenden Ausmaß des Umgangs mit Marktdaten, der Datenqualität und der Notwendigkeit der Erzielung von Skaleneffekten und dem Bestreben, die negativen Auswirkungen auf mögliche Qualitätsunterschiede auf Daten sowie auf die Aufgaben der Datenbereitstellungsdienstleister zu vermeiden. Ferner sind genehmigte Veröffentlichungssysteme und genehmigte Meldemechanismen von der Beaufsichtigung der ESMA ausgenommen und unterliegen weiterhin der nationalen Aufsicht, sofern die Tätigkeiten eine begrenzte Bedeutung für den Binnenmarkt darstellen.
Die delegierte Verordnung (EU) 2022/466 tritt am 27. März 2022 in Kraft.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der delegierte Verordnung (EU) 2022/466.