EFRAG-Prozess zur Standardisierung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Am 30. März 2022 stellte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group - EFRAG) den Prozess, den das EFRAG Sustainability Reporting Board bei der Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards einhalten muss, vor.
Die EFRAG informiert mit der Veröffentlichung des Due Process Procedures for Sustainability Standard-Setting (DPP) über einige wesentliche Entwicklungen ihrer Governance-Reform. Im DPP sind die Anforderungen an die EFRAG festgelegt, welche sie in ihrer Rolle als technischer Berater der Europäischen Kommission bei der Ausarbeitung des Entwurfs der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards einhalten muss. Die EFRAG stellt der Europäischen Kommission ihre technischen Empfehlungen in Form von ausgearbeiteten Entwürfen für Standards und/oder Änderungen zur Verfügung.
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