ESMA veröffentlicht finalen Bericht zur Überprüfung der Leerverkaufsverordnung (Short-Selling Regulation)

Financial Services Newsflash

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Am 4. April 2022 veröffentlichte ESMA ihren finalen Bericht (70-448-10) zur Überprüfung der Leerverkaufsverordnung (Short-Selling Regulation – SSR 236/2012). Im Abschlussbericht werden gezielte Änderungen zur Verbesserung der Funktionsweise vorgeschlagen, die sich auf die Klärung der Verfahren für die Verhängung von Verboten von kurz- und langfristigen Geschäften, die ESMA-Interventionsbefugnisse, das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen und die Berechnung von Netto-Leerverkaufspositionen sowie deren Veröffentlichung konzentrieren.

In ihrem Abschlussbericht zieht ESMA eine Bilanz über die gesammelten Erfahrungen im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen zu Beginn des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020. Dies betrifft die von den einzelnen zuständigen Behörden (NCAs) ergriffenen Notfallmaßnahmen sowie die vorübergehende Senkung der Meldeschwellen für Netto-Leerverkaufspositionen (NSPs) durch ESMA, um eine EU-weite Überwachung von Leerverkäufen (Short-Selling) zu fördern.

Angesichts der Marktvolatilitäten, vor allem im Zusammenhang mit den „Meme Stocks“ in den USA, ist ESMA der Meinung, dass ähnliche Phänomene auch auf den EU-Märkten auftreten könnten, weshalb die Bestimmungen über ungedeckte Leerverkäufe neu bewertet wurden.

Der finale Bericht konzentriert sich auf 3 Hauptbereiche:

  • eine empirische Analyse der Auswirkungen der während der COVID-19-Krise getroffenen Notfallmaßnahmen. ESMA schlägt hier Änderungen von Vorschriften vor, die die Regelung der Verbote durch NCAs sowie die eigenen Interventionsbefugnisse betreffen, um sicherzustellen, dass die Verfahren klar, gestrafft und ausreichend flexibel sind;
  • eine Überprüfung des Rahmens für die Berechnung von NSPs sowie der Liste der ausgenommenen Aktien als auch der sogenannten Locate-Regel. Mittels Einführung von Aufzeichnungspflichten und einer Harmonisierung der Sanktionen soll diesbezüglich mehr Klarheit geschaffen werden; und
  • eine Bewertung des Rahmens für die Transparenz und Veröffentlichung von NSPs. Hier wird die Einführung eines zentralisierten Systems vorgeschlagen, sowie eine EU-weite Verpflichtung für die NCAs, regelmäßig aggregierte NSPs pro Emittenten zu veröffentlichen, in denen alle Einzelpositionen enthalten sind, die die Melde- und Veröffentlichungsschwellen erreichen oder überschreiten.

Als nächsten Schritt hat ESMA den Abschlussbericht der Europäischen Kommission vorgelegt und ist bereit, technische Leitlinien zu diesen Maßnahmen bereitzustellen.

Weitere Informationen finden Sie bitte in der ESMA Publikation.

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